Änderung im Schwerbehindertenrecht

von: Dominik Peter

Im Schwerbehindertenrecht Berlins gibt es seit 1. Januar 2016 folgende Änderung. Für die Wertmarke zur Personenbeförderung ist ein höherer Beitrag zu entrichten. Das Beiblatt mit Wertmarke kostet jetzt 80 Euro (bisher 72 Euro) für 12 Monate bzw. 40 Euro (bisher 36 €) für 6 Monate.

Der neue Betrag nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX §145 Abs. 1 Satz 1) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger am 24.12.2015 bekannt gegeben. Ein Beiblatt mit Wertmarke wird ausgestellt, wenn ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit zweifarbigem Flächenaufdruck vorhanden ist. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke können im öffentlichen Personenverkehr ohne Fahrschein fahren.

Ein Beiblatt mit Wertmarke können anerkannte Schwerbehinderte erhalten,

  • bei denen im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „G“ für erheblich gehbehindert bzw. „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert oder „Gl“ für gehörlos eingetragen sind.
    oder
  • Kriegsbeschädigte und Gleichgestellte sowie Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes, die bereits vor dem 1. Oktober 1979 Anspruch auf Freifahrt hatten.

Weitere Informationen auf der Seite Personenbeförderung des Internetauftritts des Landesamtes für Gesundheit und Soziales oder unter der Behördenrufnummer (030) 115.