Baustelle Landesgleichberechtigungsgesetz

Berliner Behindertenverbände sind nunmehr gefordert.

von: Dominik Peter

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Die Behindertenbewegung muss sich in den kommenden Monaten verstärkt einbringen, sonst ist eine historische Chance vertan.

Dieses Jahr feiert die Berliner Behindertenbewegung ein Jubiläum: Vor 15 Jahren trat das sogenannte „Landesgleichberichtigungsgesetz“ (Kurzform LGBG) in Kraft. Es war ein großer Erfolg und setzte viel in Bewegung. Für viele Mitstreiter war und ist es ein historischer Erfolg. Ja sogar ein Meilenstein.

Doch jede Medaille hat bekanntlichermasen zwei Seiten. Auf der kürzlich stattgefundenen Fachtagung zu diesem Thema, stellte die Monitoring-Stelle ein 146 Seiten umfassendes Diskussionspapier zur notwendigen Novellierung des LGBG vor. Das wichtigste Fazit der wissenschaftlichen Abhandlung lautet: Bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG sind Änderungsbedarfe festgestellt worden. Diese Änderungen sind im Zuge der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig. Zudem wurden in dem Diskussionspapier Verbesserungsvorschläge präsentiert, die im Wesentlichen die Bereiche Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz oder der Begriff Behinderung betreffen.

Auftakt zum Gesetzgebungsverfahren

Anwesend bei der Fachtagung war auch der Staatssekretär für Soziales in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Dirk Gerstle. Er kündigte für 2015 einen Gesetzentwurf an. Für politische Beobachter alles andere als eine Überraschung. Bereits im November 2013 hatte die Monitoring-Stelle dem Berliner Abgeordnetenhaus eine Expertise zur Umsetzung der UN-BRK vorgestellt. Somit kam man der Anforderung aus der UN-BRK nach, wonach eine Prüfung vorgenommen werden muss, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Anders ausgedrückt: Die Konvention gibt schließlich vor, das deutsches Recht (und natürlich auch die Berliner Gesetzgebung) konform mit den Vorgaben der UN-BRK sein muss. Wenn nicht, muss nachgebessert werden. Und dies wird in den kommenden Monaten geschehen, so die Aussage von Gerstle.
Dies bedeutet aber auch für die Berliner Behindertenbewegung – dazu zählt natürlich der Landesbehindertenbeirat, der Landesbehindertenbeauftragte aber auch die zahlreichen Behindertenverbände im Land – sich nunmehr stärker als bisher, einzubringen.
Als Gesprächsgrundlage kann sicher das Diskussionspapier der Monitoring-Stelle dienen. Doch eigene Ansätze, Ideen und Vorschläge sollten auch aus den eigenen Reihen kommen.