BBZ dokumentiert

Was machen die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung bei den Senatsverwaltungen?

von: Berliner Behindertenzeitung

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 12. Februar 2015 und Antwort vom Staatssekretär Dirk Gerstle (CDU) vom 25. Februar 2015, Drucksache 17/15543.

1. Welchen Stellenwert haben die Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ (AG MmB) bei den Senatsverwaltungen für den Senat und sein Regierungshandeln?
2. Welche weiteren Formen der aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 29 der UN- Behindertenrechtskonvention praktiziert der Senat und inwieweit haben sich diese Formen bewährt?

Zu 1. und 2.: Die Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ in den jeweiligen Senatsverwaltungen leisten neben ihrer strukturellen Funktion zur aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderung einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, da durch die gemeinsame Arbeit an konkreten Problemstellungen und das Erarbeiten von praktischen Lösungen ein unmittelbarer Bezug zu den Lebenswelten von Menschen mit Behinderung hergestellt wird.
Die Arbeitsgruppen sind als ein unverzichtbarer Beitrag zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten und bei anderen Entscheidungsprozessen in der Verwaltung, die Menschen mit Behinderung betreffen, anerkannt… Der Senat prüft die gesetzliche Verankerung der Arbeitsgruppen im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG).

3. Wann tagten in dieser Wahlperiode die einzelnen AG MmB?
4. An welchen AG-Beratungen nahmen der Regierende Bürgermeister, Senatorinnen, Senatoren oder Staatssekretäre teil?
6. Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit der Arbeitsgruppen und deren Einfluss auf Entscheidungen des Senats?

Zu 3., 4. und 6.: Die folgende (von der Redaktion zusammengefasste) Übersicht gibt die Antworten der einzelnen Senatsverwaltungen zu diesen Fragen wieder:
Die AG der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen tagte 5 Mal, zuletzt am 26.02.15.
Die AG der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales tagte 9 Mal, zuletzt am 21.01.2015.
Die AG der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten tagte 5 Mal, zuletzt am 14.10.2014.
Die AG der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz tagte 2 Mal, zuletzt am 03.04.2014.
Die AG des Bereiches Hochschule und Wissenschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft tagte 6 Mal, zuletzt am 22.01.2015.
Die AG der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung tagte 4 Mal, zuletzt am 27.03.2014.
Die AG der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt findet wechselnd zu den Themen Bauen und Verkehr statt. Sie tagte 32 Mal, zuletzt am 10.02.2015.
Die Bewertungen der Arbeit der Arbeitsgruppen waren durchweg positiv, sinngemäß den Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Alle AG-Sitzungen fanden auf Fachebene statt, lediglich an der AG Bauen am 08.07.2014 nahm die Senatsbaudirektorin Lüscher teil.

5. In welchen Senatsverwaltungen gab es in dieser Wahlperiode noch keine AG-Sitzungen, und was sind die Gründe dafür?
Zu 5.: In der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Regierenden Bürgermeister sind grundsätzlich keine Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung eingerichtet.
In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Bereich Bildung und Jugend) tagte in dieser Wahlperiode bisher keine Arbeitsgruppe…

7. Was spricht aus Sicht des Senates dagegen, auch beim Regierenden Bürgermeister bzw. in der Senatskanzlei eine entsprechende Arbeitsgruppe zu bilden?
Zu 7.: Die Senatskanzlei hat primär die Aufgabe, für den Regierenden Bürgermeister die Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik zu begleiten und durchzusetzen.
Die Richtlinienkompetenz umfasst nicht Einzelheiten der konkret-operativen Ressortzuständigkeit. Folglich wurde in der Senatskanzlei keine Arbeitsgruppe für Menschen mit Behinderung eingerichtet.

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