Behindertenbericht vom Senat beschlossen

von: Berliner Behindertenzeitung

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Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja hat den Behindertenbericht 2015 vorgelegt, den der Senat nunmehr beschlossen hat.

Der Anteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung im Land Berlin ist weiter gestiegen. Lebten am 31. Dezember 2010 noch rd. 580.000 Menschen mit Behinderung in Berlin, so waren es am 31. Dezember 2014 bereits rd. 605.000 Menschen mit Behinderung. Dies geht aus dem von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja vorgelegten Behindertenbericht 2015 hervor, den der Senat beschlossen hat.

Ein Anstieg gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum („Behindertenbericht“ 2011) ist auch bei Menschen mit festgestelltem Grad der Behinderung von 50 und mehr festgestellt worden. Waren es am 31. Dezember 2010 noch 399.645 Personen, so lebten am 31. Dezember 2014 bereits 407.802 Menschen mit Behinderungen in Berlin.

Nach § 11 des Landesgleichberechtigungsgesetzes ist der Senat zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Situation von Menschen mit Behinderungen an das Abgeordnetenhaus verpflichtet. So informiert der Bericht 2015 darüber, wie weit das Land Berlin seinem Ziel näher gekommen ist, gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin erreicht zu haben. Insbesondere wird die Umsetzung der vom Senat im Juni 2011 beschlossenen „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ dargestellt.

Senator Czaja: „Seit 2011 konnte durch eine Fülle von Maßnahmen viel auf dem Weg zur Angleichung der Lebensverhältnisse erreicht werden. Unsere oberste Maxime ist und bleibt die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. So sind wir in Bezug auf das Recht der Menschen mit Behinderungen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, ein weiteres Stück vorangekommen. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in den Behörden der Berliner Verwaltung hat sich weiter verbessert. Der Senat kommt damit nicht nur seiner rechtlichen Verpflichtung nach, sondern auch seiner sozialpolitischen Verantwortung. Die Quote der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Behörden der Berliner Verwaltung lag in den Jahren 2011 bis 2013 durchschnittlich zwischen 8,18 Prozent und 8,42 Prozent. Die Pflichtquote liegt bei 5 Prozent.

Der Behindertenbericht gibt einen umfassenden Einblick in die Maßnahmen und Aktivitäten des Senats zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Land Berlin. Hierbei ragen insbesondere die zur Herstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Umwelt heraus. Die Belange hörbehinderter bzw. gehörloser Menschen finden zunehmend Beachtung. So werden Gebärdensprachdolmetscher/innen eingesetzt, aber auch Gebärdensprachkurse für Mitarbeiter/innen einzelner Projekte angeboten. Die technischen Möglichkeiten zur Erreichbarkeit von Polizei und Feuerwehr wurden verbessert, um hörbehinderten oder gehörlosen Menschen in Notsituationen den Zugang zu ermöglichen.

Auch Dokumente und Bescheide werden blinden und sehbehinderten Menschen zunehmend häufiger, meist jedoch auf Antrag in Brailleschrift zur Verfügung gestellt.

Zur Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung sowie den Zielsetzungen der Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung in Berlin vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention werden Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ dargestellt, die bereits schrittweise umgesetzt werden. So werden unter anderem insgesamt 13 schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs-und Unterstützungszentren eingerichtet: eins pro Bezirk und eins für die zentralverwalteten Schulen.

Einen eigenen Abschnitt im Bericht bildet eine zusammenfassende Darstellung aus den Berliner Bezirken, in der diese auf einige von ihnen vorausgewählte Inhalte der „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ Bezug genommen haben.

Abschließend wird im Bericht hervorgehoben, dass die sukzessive Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Land Berlin in den nächsten Jahren im Zentrum der Behindertenpolitik des Senats stehen wird. Die erforderlichen Strukturen zur Umsetzung der Konvention sind geschaffen und werden in den kommenden Jahren in ihrer Aufgabenwahrnehmung etabliert, gestärkt und weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere für die Koordinierungs- und Kompetenzstellen der einzelnen Senatsverwaltungen.

Der Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe in Berlin wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

„Ich kann ja verstehen, dass man die positiven Entwicklungen in den Vordergrund stellen möchte. Doch eine Medaille hat ja bekannter Maßen immer zwei Seiten. Die Schattenseite oder besser gesagt, die Bereiche ohne Fortschritte, werden wir in den kommenden Wochen thematisieren müssen“, so Dominik Peter (Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands).

 

 

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