Berliner Politik muss Inklusion voranbringen

von: Dominik Peter

Wahl

Berlin – Anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016 fordert die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte das neue Berliner Abgeordnetenhaus sowie den neuen Senat auf, die Rechte von Menschen mit Behinderungen politisch höher zu gewichten als das bislang der Fall war.

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Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle (Foto: DIMR/Amélie Losier).

„Wesentliche Reformvorhaben sind in der auslaufenden Legislaturperiode nicht abgeschlossen worden, zum Beispiel die Verabschiedung eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Als zentrales Vorhaben müsse die neue Landesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen, etwa dem Landesgleichberechtigungsgesetz, endlich an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anpassen und weiterentwickeln. Auch andere Bundesländer stünden vor der Herausforderung, dafür zu sorgen, dass Inklusion in viele Fachgesetze aufgenommen werde. „Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen darf auf Länderebene nicht länger stiefmütterlich behandelt werden“, so Aichele weiter.

In ihrem Bericht „Die Zehn Behindertenpolitischen Leitlinien: Wo steht Berlin in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?“ formulierte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts bereits im Dezember 2015 Empfehlungen, wie die Berliner Politik und Verwaltung für mehr Inklusion sorgen könnten. Im Rahmen des von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales finanzierten Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ begleitet die Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin.

Weitere Informationen:
Bericht der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: „Die Zehn Behindertenpolitischen Leitlinien: Wo steht Berlin in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?“