Berufliche Teilhabe

Neues Sonderprogramm stärkt Integrationsbetriebe.Mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

von: Berliner Behindertenzeitung

disabled worker in wheelchair in a carpenter's workshopIm Rahmen einer Pressekonferenz zur Förderung von Integrationsfirmen hat sich der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Schummer zur Situation schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zu den Plänen in Sachen verstärkte Förderung von Integrationsprojekten geäußert.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung „die Eingliederung junger Menschen mit Behinderung in eine Berufsausbildung“ als „besonderes Anliegen“ im Bildungsteil definiert. Leitidee der Politik ist die Inklusion in der Gesellschaft. „Menschen mit und ohne Behinderung sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen“, bekräftigte Uwe Schummer. In Deutschland sind seinen Angaben zufolge 25 Prozent der Bevölkerung von gesundheitlicher Einschränkung oder chronischer Erkrankung betroffen. Mehr als 7,5 Millionen gelten als anerkannt schwerbehindert. 1,3 Millionen arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt, 300.000 wesentlich behinderte Menschen sind in einer Werkstatt beschäftigt.
„Mit dem Antrag zur Förderung von Integrationsunternehmen leisten wir aus dem Parlament heraus einen Beitrag, um der Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt näher zu kommen. Bundesweit existieren 800 Integrationsunternehmen mit 25.000 Arbeitnehmer, 11.000 sind schwerbehindert. Im Schnitt beschäftigt eine Integrationsfirma 23 Arbeitnehmer. Es sind Kleinunternehmen in der Dienstleistung, aber auch in der Produktion oder im Gartenbau. Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Mitarbeitern liegt zwischen 25 und 40 Prozent; Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es muss der Mindestlohn gezahlt werden. Integrationsfirmen sind Lotsenboote, die innovative Konzepte zur Förderung behinderter Menschen in der Arbeitswelt umsetzen. Sie sind wichtige Perspektiven für die Träger der Werkstätten. Viele werden aus Werkstätten heraus gegründet. Gleichzeitig zeigen sie anderen Unternehmen, dass es auch mit einer hohen Zahl anerkannt schwerbehinderter Arbeitnehmer möglich ist, marktfähige Konzepte umzusetzen. Nach Aussage der BAG Integrationsfirmen, ist die Zahl der Insolvenzen bei Integrationsfirmen niedriger als in der übrigen Wirtschaft“, erklärte Uwe Schummer.
Mit einem Sonderprogramm von 150 Millionen Euro in drei Jahren aus den überregionalen Mitteln des Bundes bei der Ausgleichsabgabe soll die Zahl der Integrationsfirmen in den nächsten Jahren verdoppelt werden. „Sie sollen zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt werden. Unternehmen mit interessanten Gesundheits- und Ausbildungskonzepten. Jedes Unternehmen kann beispielsweise mit einer Integrationsabteilung diesem Beispiel folgen. Derzeit werden die Integrationsbetriebe bundesweit mit 68 Millionen Euro aus den Mitteln der Ausgleichabgabe gefördert. Dies sind 15,2 Prozent der Gesamtausgaben“, so Uwe Schummer, der weiter ausführt: „Wir sehen mit großer Sorge, dass 60 Prozent der Zugänge in die Werkstätten psychisch erkrankte Arbeitnehmer vom ersten Arbeitsmarkt sind. Integrationsunternehmen können Therapie und Reintegration auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders fördern. Hierzu sollen eigene Arbeitszeitkonzepte entwickelt und umgesetzt werden.“
So soll auch die Kette unterbrechen werden, dass Jugendliche nach der Förderschule oft arbeitslos werden oder in die Werkstatt gehen. Dabei sei es sinnvoll, auch langzeitarbeitslose ältere Arbeitnehmer, beispielsweise für die Ausbildung von jungen Menschen mit Handicap zu qualifizieren und in Integrationsfirmen zu beschäftigen. „Wichtig ist jedoch, dass es in der Finanzierung von SGB II und Eingliederungshilfe keine Vermischung geben darf. Langzeitarbeitslose werden über SGB II finanziert, wesentlich behinderte Menschen über die Eingliederungshilfe“, betont Uwe Schummer.
Eine weitere Unterstützung von Integrationsfirmen ist, dass sie als Auftragnehmer wie Werkstätten anerkannt werden. Dies bedeutet, dass Aufträge an Integrationsfirmen mit der Ausgleichsabgabe verrechnet werden können. Des Weiteren sollen auch von den Kammern anerkannte Teilqualifikationen aus den Berufsbildern vermittelt werden.