In Berlin hat das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz begonnen. Am Auftakt nahmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, von Bund, Ländern und Kommunen, der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner teil. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden.
Anlässlich der Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz erklärt Bundesministerin Andrea Nahles:
Mir ist es wichtig, dass die Betroffenen von Anfang an in die Reformüberlegungen einbezogen werden. Mit der Arbeitsgruppe möchte ich die Reform so vorbereiten, dass sie in einem möglichst großen gesellschaftlichen Konsens verabschiedet und umgesetzt werden kann.
Dem Gesetzgebungsprozess werden breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet. Er erfolgt bewusst nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Für diese Konsultationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt. Darin sind vertreten:
- Verbände von Menschen mit Behinderungen,
- die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
- die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte,
- die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen,
- Länder,
- kommunale Spitzenverbände,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger,
- Sozialversicherungsträger und
- Sozialpartner.
Zum Hintergrund
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und in einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden.
In der AG Bundesteilhabegesetz vertretene Mitglieder und Institutionen: (Stand: 7. Juli 2014)
Sitzungsleitung:
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen:
Herr Adolf Bauer (Sozialverband Deutschland SoVD)
Frau Ulrike Mascher (Sozialverband VdK Deutschland)
Herr Holger Borner (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen e.V.)
Herr Hans-Werner Lange (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.) Frau Renate Welter (Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.)
Herr Norbert Müller-Fehling (Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)
Frau Ulla Schmidt (Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)
Frau Ruth Fricke (Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.)
Frau Dr. Sigrid Arnade (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.) Herr Peter Braun (Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland)
Frau Verena Bentele (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
Herr Roland Weber (Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte)
Herr Michael Conty (Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Herr Wolfgang Stadler (AWO Bundesverband e.V.)
Herr Prof. Dr. Georg Cremer (Deutscher Caritasverband e.V.)
Herr Martin Berg (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)
Bundesländer:
Herr Ministerialdirektor Michael Höhenberger (Bayern) Herr Staatsrat Horst Frehe (Bremen)
Herr Senator Detlef Scheele (Hamburg)
Herr Staatssekretär David Langner (Rheinland-Pfalz) Herr Minister Andreas Storm (Saarland)
Kommunale Spitzenverbände:
Herr Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag)
Herr Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) Herr Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund)
Herr Matthias Münning (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe)
Sozialversicherung:
Frau Dr. Doris Pfeiffer (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen) Herr Dr. Axel Reimann (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Herr Dr. Joachim Breuer (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) Herr Raimund Becker (Bundesagentur für Arbeit)
Sozialpartner:
Herr Peter Clever (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) Frau Annelie Buntenbach (Deutscher Gewerkschaftsbund)
Kultusministerkonferenz:
Herr Ministerialrat Sönke Asmussen (Kultusministerkonferenz)
Bundesregierung:
Herr Martin Weiland (Bundeskanzleramt)
Herr Dr. Thomas Gerhardt (Bundesministerium der Finanzen)
Frau Regina Kraushaar (Bundesministerium für Gesundheit)
Herr Matthias von Schwanenflügel (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
