Brandenburg: Kabinett beschließt Blindengeld-Erhöhung

von: Dominik Peter

Das Kabinett der rot-roten Koalition in Brandenburg hat zum ersten Mal seit mehr 
als 20 Jahren eine Erhöhung des Landespflegegeldes beschlossen. Laut der 
Entscheidung vom vergangenen Dienstag soll die Unterstützung für blinde Menschen in Brandenburg bis zum Jahr 2018 um
30 Prozent steigen - von 266 auf 345,80 Euro. 

"Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Renate
Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
"Leider wird jedoch der Betrag von 654 Euro, der laut Bundessozialhilfegesetz
nötig ist, auch nach dieser Erhöhung nicht annähernd erreicht."

Der DBSV fordert deshalb weiter angemessene Leistungen und gleiche
Lebensbedingungen für blinde Menschen in ganz Deutschland. "Es ändert nichts am
Problem, wenn Brandenburg nun die rote Laterne bei den Blindengeldleistungen an
Thüringen abgeben wird. Wir fordern, dass Bund und Länder im Rahmen des
geplanten Bundesteilhabegesetzes endlich eine bundesweit einheitliche, gerechte
Lösung schaffen", betont Renate Reymann. 

Hintergrundinfo Blindengeld: Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung
für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Es wird gebraucht,
um Ausgaben zu begleichen, die aufgrund der Behinderung entstehen (z. B. um eine
Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder
aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld
ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe
des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.