Budget für Arbeit

Eine Wunderwaffe oder doch eher ein Rohrkrepierer?

von: Dominik Peter

BA

Einige vermeintlich positive Änderungen hat das vielkritisierte Bundesteilhabegesetz ja gebracht. So tritt beispielsweise zum 01. Januar 2018 ein sogenanntes „Budget für Arbeit“ bundesweit in Kraft.  Es soll durch einen Lohnkostenzuschuss (bis zu 75 Prozent) Werkstättenmitarbeiter den leichteren Übergang in den 1. Arbeitsmarkt ermöglichen – Dank des finanziellen Anreizes für die Arbeitgeber in Form des satten Lohnkostenzuschusses. Hört sich zunächst prima und großzügig an.

Doch bekanntlichermaßen hat eine Medaille immer zwei Seiten. Für den Arbeitgeber mag sich das Budget für Arbeit  lohnen. Er bekommt dadurch eine „billige“ Arbeitskraft. Ist es jedoch auch für den Werkstättenbeschäftigten lohnenswert? Allmählich dämmert vielen Verantwortlichen, was der Bundestag mit dem Budget für Arbeit im Hauruck-Verfahren durchgepeitscht hat. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Lohnkostenzuschuss gedeckelt wird. Die derzeitige Höchstgrenze sieht 1.190 Euro vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Lediglich Löhne im untersten Segment werden hier Arbeitgeber anbieten, wollen sie den vollen Lohnkostenzuschuss einstreichen. Der Dumme ist der Werkstättenmitarbeiter, denn er wird Mithilfe seines Niedriglohns nur sehr schwerlich aus der Armutsfalle kommen. Behinderung bleibt daher nachwievor ein Armutsrisiko. Hier hätte es der Regierung gut angestanden, keine Deckelung einzuführen.

Rentenprivileg entfällt

Das Budget für Arbeit hat noch einen weiteren erheblichen Nachteil für Werkstattbeschäftigte. Solange sie in der Werkstatt arbeiten, erhalten diese eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge. Diese fällt üppig aus, denn die Aufstockung erfolgt auf 80 Prozent der maßgeblichen Größe in der Sozialversicherung. Diese Rentenaufstockung entfällt für Werkstättenmitarbeiter, wenn sie das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Niedrigere Renten sind damit vorprogrammiert. Zudem ist es bei den zu erwartenden Löhnen absurd zu glauben, dass Budgetnehmer eine zusätzliche Vorsorge für das Rentenalter ansparen können. Somit ist auch eine Rentenfalle im Budget für Arbeit eingeflochten worden. Zudem: Budgetnehmer wird der Lohn auch auf eine etwaiige ausgezahlte Erwerbsminderungsrente angerechnet. Puh!

Viele Kleinigkeiten hebeln einen eigentlich gutgemeinten Gedanken derartig aus, dass vom Budget für Arbeit weitaus weniger Impulse ausgehen werden, als sich eine Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erhofft. Anschließend wird man sich wieder in großen und wichtigen Gremien  fragen, wieso trotz neuer Impulse so geringe Erfolge zu verzeichnen sind. Gutgemeint ist eben nicht gut gemacht.