„Um den Schutz und die Rechte von Schutzsuchenden mit Behinderungen zu gewährleisten und zu koordinieren, müsste die Bundesregierung zumindest über die jeweiligen Zustände in den Aufnahmeeinrichtungen im Bilde sein. Doch sie scheint weder gewillt, sich diesbezüglich zu informieren, noch werden die entsprechenden europäischen Vorgaben zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen endlich umgesetzt. Stattdessen verweist die Bundesregierung lieber pauschal auf die Zuständigkeit der Länder, als ob sie das Thema nichts anginge.“, sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage zur Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen (BT-Drs. 18/7831). Hintergrund waren Fragen nach der Barrierefreiheit von Aufnahmeeinrichtungen sowie nach geplanten Maßnahmen zur besseren gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen. Auch geplante Maßnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Geflüchteten mit Behinderung waren Thema der Anfrage. Werner weiter:
„Tatsächlich mag die konkrete Umsetzung bestimmter Schutzmaßnahmen in die Zuständigkeit der Länder fallen, jedoch muss die Bundesregierung zwecks Koordinierung zumindest über ausreichend Informationen verfügen, um bedarfsgerecht handeln und gegebenenfalls mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können. Wofür sonst verfügt sie über ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?“
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt hierzu: „Die Bundesregierung macht es sich viel zu einfach, wenn sie Verantwortung für die Rechte und den Schutz von Geflüchteten mit Behinderung nur bei den Ländern sieht. So einfach ist es nicht: Bereits Mitte 2015 hätte sie sowohl die EU-Asylrichtlinie als auch die die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen müssen. Letztere sieht für bestimmte Flüchtlingsgruppen – wie etwa minderjährige Geflüchtete oder solche mit Behinderungen – einen erhöhten Schutzbedarf fest. Anstatt sich ein weiteres Mal von der Kommission rügen zu lassen, sollte die Bundesregierung endlich die geforderten Schutzstandards schaffen und die Länder bei deren Umsetzung unterstützen.“