Bundestag behandelt Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen konsequent bekämpfen

von: Siegurd Seifert

Der Bundestag behandelte am 13. November in erster Lesung ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Damit sollen eindeutige Straftatbestände geschaffen werden, die eine Verfolgung der Korruption ermöglichen.

Tausendfach passiert es jeden Tag in Deutschland: Patienten suchen einen Arzt auf, weil sie Schmerzen haben, der greift in seinen Schrank, gibt den Patienten ein Medikament. Der Patient freut sich über den freundlichen Arzt, der den Gang zur Apotheke erspart hat und Geld hätte es außerdem gekostet.

Den wenigsten ist bewusst, dass sie möglicherweise gerade Zeugen einer Korruption geworden sein könnten. Der Arzt, der von seinem Pharma-Vertreter so großzügig mit Probepackungen eines bestimmten Medikamentes versorgt wurde, ist keineswegs ein Menschenfreund. Nein, er erwartet im Gegenzug vom Arzt, dass dieser vorrangig Medikamente seiner Firma verschreibt.

Den Patienten kann es eigentlich egal sein, sie haben Geld und einen Weg in die Apotheke gespart. Was aber ist mit den vielen Behandlungen, die von Medizinern empfohlen werden, aber nicht immer nötig sind? Ganz zu schweigen von skrupellosen Ärzten, die eine Abrechnung an die Krankenkasse gern „interpretieren“ oder einfach gesagt, die Kasse betrügen?

Das öffentliche Gesundheitswesen ist besonders anfällig für Korruption. Es ist intransparent und komplex. Die Strukturen und Verantwortlichkeiten sind schwer zu durchschauen. Es gibt in Berlin das Ministerium für Gesundheit. In jedem der 16 Bundesländer gibt es ein Sozialministerium. Hinzu kommen in den Ländern mindestens eine öffentlich rechtliche Körperschaft von Ärzte- und Apothekenkammern, kassen- und zahnärztlichen Vereinigungen und ihre Verbände, mehr als 250 gesetzliche Krankenkassen und zahlreiche Fachverbände. Es ist kaum erfassbar, wer in diesem Beziehungsgeflecht wofür verantwortlich ist.

Die CDU betont in einer Presseerklärung vom 13. November, dass sie fairen Wettbewerb will und das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt noch besser geschützt werden soll. „Niemand soll eine bestimmte Behandlung verschrieben bekommen, weil der Arzt sich davon Vorteile verspricht“.

Korruptes Verhalten im Gesundheitswesen soll zukünftig bestraft werden. Die geplante Einführung neuer Straftatbestände soll die bestehende Strafbarkeitslücke bei Korruption im Gesundheitswesen schließen.

Es gehe nicht darum, Mediziner und andere Heilberufe unter Generalverdacht zu stellen. Sie leisten eine hervorragende Arbeit, oft über das Normale hinaus. Aber die wenigen ‚Schwarzen Schafe‘, bei denen nicht die beste Versorgung der Patienten im Vordergrund steht, dürfen nicht länger straflos bleiben.