„Das Bundesteilhabegesetz darf nicht abgeschrieben werden: Die Einigung im Koalitionsvertrag steht für das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Gerade um bundeseinheitliche Lebensverhältnisse zu erreichen und die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu gewährleisten, ist dieses Gesetz unverzichtbar!“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Hintergrund sind Äußerungen von Bundesfinanzminister Schäuble, so in der Presse zitiert: Es sei zu prüfen, ob nicht die Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe vollständig bei Ländern und Kommunen bleiben könne und statt des im Koalitionsvertrag vereinbarten Bundesteilhabegesetzes die Gesetzgebungskompetenz der Länder gestärkt werden solle.
Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürger zu sichern. Verbunden mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Anpassung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sollen den Bundesländern und den Kommunen fünf Milliarden Euro an Bundesmitteln zufließen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dies aufgegriffen und beide Vorhaben miteinander verknüpft.
Bundessozialministerin Andrea Nahles will im Herbst einen Entwurf für das Gesetz vorlegen, auch wenn die Verknüpfung nicht mehr besteht – die fünf Milliarden Euro sollen gemäß Kabinettsbeschluss vom März für die Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen. Ministerin Nahles‘ Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und einen bundesgesetzlichen Rahmen vorzugeben, bei dem der Handlungsspielraum der Länder erhalten bleibt
Ulla Schmidt unterstützt diese Zielsetzung und betont: „Sechs Jahre nach Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ist ein solches Bundesgesetz überfällig, es geht nicht nur um Sonntagsreden, sondern um einheitliche Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Förderung ihrer Teilhabe.“
