Immer mehr Menschen reisen mit Fernlinienbussen statt mit der Bahn oder dem eigenen Auto. Sie sind praktisch und preisgünstig, wenn (in der Regel) auch nicht so schnell wie die Bahn. Für Menschen mit Behinderung kam der Bus als Verkehrsmittel mangels Barrierefreiheit bisher kaum in Frage.
Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2012 wurde festgelegt, dass alle neuen Fernlinienbusse ab dem 1. Januar 2016 über zwei Rollstuhlstellplätze verfügen müssen. Bis 2020 müssen alle Busse entsprechend umgerüstet sein. Es wurden also lange Übergangsfristen eingeräumt und leider auch (zu) viele Ausnahmen. So sind die meisten Bordtoiletten für Rollstuhlfahrer weiterhin nicht nutzbar; für grenzüberschreitende Fahrten ins Ausland sowie Pauschalreisen gelten die Vorgaben des Gesetzes nicht. Auch die Mitnahme von beispielsweise Assistenzhunden ist nicht zwingend vorgeschrieben.
AKTION MENSCHN hat sich fünf Fernbusunternehmen(Postbus, BerlinLinienBus, MeinFernBus Flixbus, DeinBus und Eurolines) angeschaut und über die Ergebnisse im Magazin MENSCHEN berichtet (https://www.aktion-mensch.de/magazin/fokus/fernbusse.html). Die Zahl der eingesetzten Busse, die angebotenen Linien und die Beförderungsbedingungen können auch auf der Homepage der Busunternehmen eingesehen werden.
BSK bietet Workshop für Mobilitäts-Scouts an
Um den Prozess der stufenweisen Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet.
Um die Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen zu überprüfen, sucht der BSK Mobilitäts-Scouts, die durch eine Testfahrt mit dem Fernlinienbus diesen auf die Barrierefreiheit testen und überprüfen.
Die Aufgaben der Mobilitäts-Scouts sind: Buchung der Fahrten mit verschiedenen Fernbuslinien, Durchführung der Testfahrt, Überprüfung der Barrierefreiheit sowohl bei der Vorbereitung der Fahrt (Buchung) als auch bei An- und Abreise sowie Dokumentation der Ergebnisse durch Fotos und Berichte.
Vorausgesetzt werden: eine vorliegende Mobilitätseinschränkung und wenn erforderlich eine Assistenz, die Fähigkeit, selbstständig das Buchen der Reise zu übernehmen und der sichere Umgang mit Computern, Freude am Reisen, Kontaktfreudigkeit und die Teilnahme an einem Workshop als Mobilitäts-Scout.