Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hob besonders hervor:
„Ein langer Kampf liegt hinter uns. Über die gesamte Legislaturperiode haben sich die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen mit ihrer hohen fachlichen Expertise in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Parlament hat die Stimme der Betroffenen gehört und das Gesetz noch einmal erheblich verändert. Es bleiben noch Baustellen, aber das Gesetz bietet eine Basis für die weitere Arbeit. Diese Arbeit geht 2017 los.“
So ist es den gemeinsamen Anstrengungen der Verbände der Menschen mit Behinderungen, der Beauftragten und der Koalitionsfraktionen zu verdanken, dass die höchstumstrittene „5 aus 9“-Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis gekippt wurde. Bis 2023 soll jetzt festgelegt werden, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Die Kriterien zum Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe werden in den nächsten Jahren evaluiert. Die Beauftragte fordert, dass die Menschen mit Behinderungen aktiv in alle Phasen dieses Prozesses eingebunden werden müssen.
Ein Punkt, den die Beauftragte weiterhin kritisch sieht, betrifft das Poolen von Leistungen:
„Aus meiner Sicht berücksichtigt das Gesetz das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend. Im Bereich des Wohnens wurden zwar Verbesserungen erreicht, doch auch hier lassen die Zumutbarkeits- und die Angemessenheitsprüfung zu viel Spielraum. Ich sehe auch die Gefahr, dass bei der Freizeitgestaltung der Wunsch des Menschen mit Behinderungen nach einer individuellen Assistenz regelmäßig hinter dem Kostenvergleich zurückstehen wird„.
Verena Bentele begrüßt außerdem die deutlichen Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung, auch wenn sie an ihrer Forderung festhält, dass perspektivisch die Anrechnung insgesamt entfallen muss. Ebenfalls positiv sieht sie, dass es neben einem besseren Mitspracherecht der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und der Einführung von Frauenbeauftragten im kommenden Jahr auch eine Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes geben soll, so dass den Werkstattbeschäftigten mehr von ihrem Arbeitsentgelt bleibt
Im parlamentarischen Verfahren wurde auch erreicht, dass am Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege festgehalten wird. Der ursprünglich vorgesehene Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe ist damit vom Tisch.
Nach der Beschlussfassung durch den Bundestag wird sich der Bundesrat im 2. Durchgang am 16. Dezember 2016 mit dem Gesetz befassen.