Diskriminierende Abwicklung der Nachteilsausgleiche abstellen

von: Berliner Behindertenzeitung

Zur heutigen Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im
Bundesarbeitsministerium heben der Verein Mobil mit Behinderung (MMB)
und das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA)
noch einmal die große Bedeutung eines wirklich guten
Bundesteilhabegesetzes hervor. Im März hatten der MMB und ForseA eine
gemeinsame Erklärung abgegeben, der sich mittlerweile weitere Vereine
angeschlossen haben. Darin machen sie darauf aufmerksam, dass
insbesondere die Regelungen im Sozialgesetzbuch XII staatliche
Diskriminierungen darstellten, die zwingend abzustellen seien. Die
Standards der UN-Behindertenrechtskonvention und aktuelle
Rechtsprechungen zum Gleichheitsgrundsatz würden von Ämtern und Behörden
weitestgehend ignoriert.

„Menschen mit Handicap, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen
müssen, um behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen zu können, kämpfen
teilweise jahrelang, auch gerichtlich, gegen Ablehnungsbescheide. Das
ist absolut unwürdig und raubt den Betroffenen wertvolle Lebenszeit“,
erklärte der MMB-Vereinsvorsitzende Heinrich Buschmann. „Die
Ablehnungsbegründungen sind teilweise haarsträubend realitätsfern und
erschließen sich dem so genannten gesunden Menschenverstand nicht. Sie
wirken vollkommen willkürlich.“

„Behinderte Menschen müssen ihr Einkommen und Vermögen offenlegen, sogar
dann, wenn sie ihr Einkommen selbst erwirtschaften. Sie sind gläserne
Bürgerinnen und Bürger allein aufgrund der Tatsache, dass sie eine
Behinderung haben. Ihre Partnerinnen, Partner und Familien werden gleich
mit diskriminiert“, ergänzte Gerhard Bartz, Vorsitzender von ForseA.

Nicht zuletzt aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom Oktober 2014 seien die Kostenträger unverzüglich dazu verpflichtet,
gesetzliche Regelungen auf ihre diskriminierende Wirkung hin zu
überprüfen. Der Gesetzgeber müsse seine Haushalts-schonenden
Verzögerungen aufgeben, denn „eine Benachteiligung liege auch vor, „wenn
die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu
derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen
verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten
vorenthalten, welche anderen offenstehen.“ (Beschluss vom 10. Oktober
2014 – 1 BvR 856/13)

Der Verein Mobil mit Behinderung, ForseA und weitere Vereine fordern
daher das Ende der gesetzlichen Enteignungen als Begleiterscheinung der
von Menschen mit Handicap in Anspruch genommenen Rechte auf
Nachteilsausgleiche. Außerdem müsse das generelle staatliche Bestreben,
Bedarfe herunter zu verhandeln, unbedingt eingestellt, Verhandlungen auf
Augenhöhe ermöglicht werden.

Erklärung:
http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2015-03-21_Gemeinsame_Erklaerung_MMB-ForseA_A.pdf

Link zum genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20141010_1bvr085613.html

Für Rückfragen:

* Gerhard Bartz, ForseA, Tel.: 07938 515
* Heinrich Buschmann, MMB, Tel.: 07271 9085001 oder 0172 662 89 39