Durch Bundesteilhabegesetz Benachteiligungen behinderter Menschen überwinden

von: Berliner Behindertenzeitung

Eine Reihe von Behindertenverbänden, die sich zu einer Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz zusammengeschlossen haben, fordern die Bundesregierung und die Länder auf, ein gutes Bundesteilhabegesetz zu entwickeln, durch das bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen überwunden werden. Insbesondere müssten behinderte Menschen im Rahmen des für den Herbst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigten Gesetzentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz endlich aus dem Fürsorgesystem und damit der Armutsfalle geholt werden. Derzeit dürfen sie nur 2.600 Euro ansparen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung auf Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen sind. Zudem gelte es, die Inklusion durch ein Leben, Lernen und Arbeiten mitten in der Gesellschaft und die Teilhabe durch bundeseinheitliche Rahmenbedingungen konsequent voran zu treiben.

 

„Behinderte Menschen und ihre PartnerInnen werden in Deutschland arm gemacht, weil viele der nötigen Hilfen auf das Einkommen und Vermögen angerechnet und nur 2.600 Euro angespart werden dürfen. Zudem wird die Aussonderung behinderter Menschen in Heime, Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Menschen nach wie vor gefördert, statt dass die ambulanten Alternativen und die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt unterstützt werden. Das hat mit Inklusion und den in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Menschenrechten nichts zu tun, wie der zuständige Fachausschuss der Vereinten Nationen bei der Prüfung Deutschlands im April 2015 festgestellt hat“, erklärte der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz Ottmar Miles-Paul. Um diese Forderungen zu bekräftigen, führt seit dem 20. August Oliver Straub, ein Rollstuhlnutzer aus Friedrichshafen, eine Tour für ein gutes Bundesteilhabegesetz vom Bodensee nach Berlin mit seinem Elektrorollstuhl durch. Am 7. September wird er am Reichstag ankommen und dort empfangen.

 

Ein Bündnis von über 40 Organisationen fordert die Bundesregierung auf, durch den für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz bestehende Benachteiligungen zu überwinden und die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe zu schaffen. Die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen steht dabei genauso im Mittelpunkt der Forderungen der Verbände, wie die Einführung eines Bundesteilhabegeldes und die Öffnung der Türen der Sonderwelten im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft. „Wir brauchen Hilfen für behinderte Menschen, die sich an deren Bedarf für persönliche Assistenz orientieren, anstatt an den Angeboten der Einrichtungen. Es kann nicht sein, dass behinderte Menschen immer noch aufgrund von Mehrkosten gezwungen werden, in Einrichtungen zu leben. Und wir brauchen eine gute Beratung, die das know how behinderter Menschen nutzt, die ein selbstbestimmteres Leben führen“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Nicht verständlich sei zudem, dass es kein bundeseinheitliches Blindengeld gibt. Blinde Menschen, die in Thüringen leben, bekommen beispielsweise fast 300 Euro pro Monat weniger Blindengeld als blinde Menschen, die ein paar Kilometer weiter in Bayern leben.

 

 

Weitere Informationen gibt’s unter www.teilhabegesetz.org.

 

Link zur Tour für ein gutes Bundesteilhabegesetz vom Bodensee nach Berlin: http://www.ichnehmteil.de/