Am 30. Juni 1994 hat der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes beschlossen.
Unter dem Motto
„Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz“
nimmt ein Bündnis von Behindertenverbänden diesen vor 20 Jahren erfolgten Beschluss zum Anlass für eine Aktion und Kundgebung, um auf noch bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuweisen. Zudem werben die Verbände mit dieser Aktion für die Verabschiedung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen.
Am 30. Juni laden wir um 13.00 Uhr am
Reichstagsufer/Ecke Wilhelmstraße (Westseite)
zu einer Kundgebung ein. Anschließend wird ein Schild mit dem 1994 in Kraft getretenen Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ an der dort befindlichen Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 angebracht. Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist dort nämlich noch nicht enthalten.
UnterstützerInnen sowie die VertreterInnen der Medien sind herzlich eingeladen.
NETZWERK ARTIKEL 3
Ottmar Miles-Paul
Goethestr. 12
34119 Kassel
Tel. 0179 235 1063
E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de
Internet: www.teilhabegesetz.org
