„Elternschaft von Menschen mit Behinderung ist seit 2009 auch in Deutschland ein Menschenrecht. In Deutschland leben ca. 390.000 Eltern mit Behinderung mit Kindern unter 14 Jahren zusammen. Viele davon benötigen zur Ausübung ihrer Elternverantwortung zeitweise Assistenz, manche dieser Eltern benötigen diese Assistenz jahrelang. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, diese Eltern bei der Versorgung eigener oder angenommener Kinder mit angemessenen Hilfen zu unterstützen“, so ist es in einem Faltblatt des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe e. V.) zu lesen.
Seit der Vereinsgründung im Jahr 1999 führen die ehrenamtlichen Mitglieder und eine sozialpädagogisch ausgebildete Mitarbeiterin Beratungen sowohl für andere behinderte Eltern nach der Peer-Counseling-Methode als auch Beratung für interessierte Mitarbeiter aus sozialen und medizinischen Einrichtungen und Behörden durch.
Ausgangspunkt der Arbeit dieses Verbandes ist die immer wiederkehrende Erfahrung, dass behinderte und chronisch kranke Eltern den Familienalltag unter schwierigeren Bedingungen bewältigen müssen: „Für Menschen mit Behinderungen gibt es kaum Ansprechpartner, die eine Elternschaft unterstützen. Auch aktuell wurde im Entwurf des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK die Situation behinderter Eltern nicht berücksichtigt. So fühlen sich behinderte und chronisch kranke Menschen mit ihren Fragen zu Schwangerschaft und Geburt des Kindes oft missverstanden und werden damit von Fachkräften häufig allein gelassen oder an andere Stellen verwiesen. Aus Unwissenheit über Unterstützungsmöglichkeiten kommt es noch häufig zu Entscheidungen gegen eigene Kinder oder zur Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien.“
Hinzu komme, dass behinderte Eltern im derzeitigen sozialen Hilfesystem kaum vorgesehen sind: „Öffentliche Angebote für Eltern sind immer noch zu selten barrierefrei und ohne Assistenz kaum nutzbar. Bei Behörden werden sie noch oft mit der Bemerkung abgewiesen, dass diese nicht zuständig seien. Durch mangelnde Absicherung des Assistenzbedarfs ist die ganze Familie nur eingeschränkt in der Lage, am sozialen Leben der Gesellschaft teilzunehmen. Körperliche und seelische Ressourcen werden aufgebraucht, dadurch verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand des behinderten Elternteils und unter Umständen der gesamten Familie. Aufgrund der mangelnden Unterstützung müssen nicht behinderte Partner und Kinder zur Bewältigung des Familienalltags mitunter stärker als üblich einbezogen werden. Es entsteht ein Kreislauf der Überforderung, der die Gesundheit, die Entwicklungsmöglichkeiten und die Teilhabe aller Familienmitglieder einschränken kann.“
Die Zielvorstellung: selbstbestimmte Elternschaft
Deshalb verfolgt der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern das Ziel, Eltern dabei zu unterstützen, Elternschaft in allen Bereichen selbstbestimmt zu leben, in Bezug auf die Zeugung, während der Schwangerschaft, bei der Geburt, als Eltern nach der Geburt und im Hinblick auf Elternassistenz. Mit der Ratifikation der UN-Konvention habe sich Deutschland dazu verpflichtet, „diesen Eltern mit angemessenen Vorkehrungen ihr Recht und ihre Pflicht zur Versorgung ihrer eigenen oder angenommener Kinder zu unterstützen“. Von Eltern mit Behinderungen und Verbänden werde schon seit Jahren angemahnt, „die bisherigen Regelungen zu verbessern und eine bedarfsgerechte Unterstützung zeitnah zu gewährleisten“.
Das Projekt „Elternassistenz erproben – Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen“
Mit diesem Projekt verfolgt der Verband das Ziel, Eltern mit Behinderung bei der Beantragung und Vermittlung von Elternassistenz zu unterstützen, Fortbildungen zu organisieren und dahingehend Informationsmaterial zu erarbeiten. Im Hinblick auf die notwendige Unterstützung könne es sich um einen zeitweisen Assistenzbedarf für zum Beispiel die Kleinkindphase oder die Hausaufgabenhilfe für blinde Eltern handeln, es könne aber auch um einen ständigen Assistenzbedarf bei der Versorgung und Pflege des Kindes bzw. der Kinder von Eltern mit einer körperlichen Behinderung gehen.
„Behinderte und chronisch kranke Eltern sollen“, so lautet das Ziel, über die Teilnahme an diesem Projekt „künftig schneller an die Hilfen kommen und diese besser organisieren.“ Eine andere Zielgruppe dieses Projektes sind Assistenzkräfte, die für die spezielle Rolle als Elternassistent/innen weitergebildet werden sollen.
Darüber hinaus soll im Rahmen dieses Projektes die Vernetzung und Zusammenarbeit mit regionalen Jugendämtern und Sozialämtern, mit Kliniken, Hebammen, Familienbildungsstätten, Elternberatungsstellen, Kitas und Schulen intensiviert werden und in Zusammenarbeit mit bestimmten Eltern und Sozialleistungsträgern erprobt werden, wie das Angebot von Elternassistenz bedarfsgerecht installiert werden kann. Das Projekt wendet sich an Frauen und Männer mit Behinderung, die Eltern werden oder bereits Eltern sind. Es findet in den Modellregionen Erfurt und Hannover statt und wird von der Aktion Mensch finanziell unterstützt. Neben anderen übergeordneten Zielen geht es bei diesem Projekt konkret darum, die Hilfeform Elternassistenz in zwei Regionen zu etablieren, zunächst dort die Situation von Eltern mit Behinderung durch die Etablierung angemessener Vorkehrungen zu verbessern und übergreifend auch die Akzeptanz von Elternschaft behinderter Menschen zu erhöhen.
Von Rainer Sanner

