Es besteht großer Bedarf

Die Antidiskriminierungsstelle und ihre Arbeit im Fokus

von: Dominik Peter

Franziska Müller

Franziska Müller

Seit einem Jahr gibt es die „Antidiskriminierungsstelle Alter oder Behinderung“. Grund genug, dass sich BBZ-Chefredakteur Dominik Peter mit Franziska Müller von der Antidiskriminierungsstelle zum persönlichen Gespräch traf.

BBZ: Frau Müller, seit einem Jahr gibt es die Antidiskriminierungsstelle. Wie ist ihr bisheriges Fazit?

Frau Müller: Das Angebot der Beratungsstelle trifft auf großes Interesse. Viele Menschen wenden sich mit sehr unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen an die Antidiskriminierungsberatung. Hier besteht ein Bedarf an Information, Unterstützung und Sensibilisierung für „was ist eigentlich Diskriminierung?“ der noch lange nicht gedeckt ist.

BBZ: Die Antidiskriminierungsstelle wird also von den Berlinern angenommen?

Frau Müller: Ja, wir haben in 2013 rund 100 Anfragen bearbeitet, die Tendenz ist steigend. Davon bezogen sich rund 1/3 der Anfragen auf Altersdiskriminierung und rund zwei Drittel hatten Diskriminierung auf Grund einer Behinderung zum Anlass. Sehr häufig geht es um Mehrfachdiskriminierung.

BBZ: Gibt es Schwerpunkte, wie zum Beispiel den Arbeitsmarkt, bei denen sich gehäuft Behinderte benachteiligt bzw. diskriminiert fühlen?

Frau Müller: Arbeit und auch die Stellenbesetzung ist ein Schwerpunkt. Hier werden Menschen mit Behinderung häufig außen vor gelassen und schon im ersten Durchgang des Bewerbungsverfahrens aussortiert. Viele Arbeitgeber haben noch immer überholte oder gar keine Vorstellungen davon, wie das Arbeiten mit einem Menschen mit Behinderung gestaltet werden kann. Auch über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Behinderung ist stellenweise wenig bekannt. Selbst wenn eine angegebene Behinderung keine Auswirkungen auf die Arbeitsanforderung hätte, bestehen Vorbehalte auf Seiten von Chefs und Kollegen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang von Behörden wie Sozialamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Senatsverwaltungen mit Menschen mit Behinderung. Auch ältere Jobsuchende werden von Mitarbeiter des Jobcenters in einigen Fällen weniger intensiv betreut und weitervermittelt, eine Fortbildung wird abgelehnt, weil der Arbeitssuchenden altersbedingt keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr eingeräumt werden.
Auf dem Wohnungsmarkt werden Menschen mit Behinderung und ältere Wohnungssuchende in vielfacher Hinsicht benachteiligt. Dabei handelt es sich häufig um strukturelle Diskriminierung.
Auch Mobbing von Nachbarn gegenüber behinderten Nachbarn – sogar gegenüber Kindern mit Behinderung – war schon Thema von Anfragen.

BBZ: Frau Müller, wo sehen sie gesellschaftlich noch großen Aufklärungsbedarf?

Frau Müller: In allen gesellschaftlichen Bereichen. Bei Entscheidungsträgern von großen Unternehmen, aus der Verwaltung und dem öffentlichen Dienst. Gerade in staatlichen Einrichtungen ist es wichtig, dass es transparente und gut verständliche Wege gibt, Diskriminierung zu melden. Wichtig ist auch das Bewusstsein Aller zu schärfen, welche Möglichkeiten wir haben anderen beizustehen, die „ungleich“ und damit ungerecht behandelt werden. Diese Aufklärung, z.B. in Form von Fortbildungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Multiplikatoren, durch Öffentlichkeitsarbeit und aktives Netzwerken mit anderen Organisationen ist Teil unserer Aufgabe als Antidiskriminierungsberatung.

BBZ: Wie sieht die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle im Detail aus, wenn sich eine Behinderte bei Ihnen meldet und von Diskriminierungen berichtet, beispielsweise weil sie trotz geeigneter Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Frau Müller: Zuerst kommt immer die Schilderung des Geschehens, wer war beteiligt, gibt es schriftliche diskriminierende Äußerungen oder andere Hinweise, auf die wir uns beziehen können. Nachdem der Fall sortiert ist entscheiden wir, ob wir hier tatsächlich diskriminierendes Verhalten vermuten können. Die häufigste Unterstützungsform ist dann ein Schreiben mit Bitte um Stellungnahme, z.B. an eine Arbeitgeberin, einen Vermieter, etc. Diese Einmischung durch uns als dritte neutrale Instanz bewirkt meist ein Entgegenkommen, ein Innehalten und Überdenken, was schief gelaufen ist oder sogar eine Entschuldigung. Die Gesprächsbereitschaft der „Gegenseite“ oder sogar das Zahlen einer Entschädigung sind Erfolge, die uns in unserer Tätigkeit bestätigen.

BBZ: Was wünschen sie sich für die kommenden Jahre?

Frau Müller: Vor allem eine bessere personelle Ausstattung der Beratungsstelle. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät zu allen im AGG geschützten Merkmalen schon seit 2007. Aus der Erfahrung dieser Bundesbehörde wissen wir, dass sich dort allein ¼ aller Beschwerden auf das Merkmal Behinderung bezieht. Altersdiskriminierung nimmt bezogen auf die Häufigkeit den dritten Platz unter den Beschwerden ein. Beide Merkmale sind also sehr häufig von Diskriminierung betroffen.
Die Beratung zu Altersdiskriminierung und zu Diskriminierung von Menschen mit Behinderung erfordert u.a. Detailkenntnisse im Sozial- und Arbeitsrecht und bedeutet häufig einen hohen Beratungs- und Unterstützungsaufwand.
Natürlich profitieren wir von den Kooperationen mit anderen Beratungsstellen, Vereinen, Interessenvertretungen und Rechtsanwält_innen. Aber auch Netzwerken kostet viel Zeit und Ressourcen. Eine verlässliche Weiterfinanzierung des Pilotprojektes würde das Arbeiten erheblich erleichtern.

BBZ: Frau Müller, wir bedanken uns für das Gespräch.