Farce Behindertengleichstellungsgesetz

Die Novellierung wird selbst von Bentele kritisiert

von: Dominik Peter

Titel KopieWie heisst es so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“. So erging es auch jenen Hoffnungsvollen, die glaubten, dass die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetz (Kurzform BGG) die Behindertenbewegung voran bringen würde. Das Deutschland endlich aufholen würde gegenüber anderen Länder wie etwa Australien, Österreich, USA und Co.
Nunmehr sind die Träume zerplatzt. Die vom Kabinett beschlossene Reform des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen bleibt weit hinter den Wünschen der Behindertenbewegung zurück, die nicht zuletzt bei der Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben geäussert wurden (siehe hierzu Details auf der Seite 4). Selbst Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung ist „sehr enttäuscht“.

Adieu Barrierenabbau

Hauptkritikpunkt ist die Tatsache, das beispielsweise zukünftig nur Neubauten des Bundes barrierefrei errichtet werden müssen. Bestehende Bauten sind von der Regelung ausgenommen. Eine herbe Enttäuschung ist auch die Tatsache, dass das Bundeskabinett (bestehend aus CDU/CSU und SPD) den privaten Sektor wieder einmal nicht in die Pflicht genommen hat. Andere Länder, wie etwa Österreich machen es uns vor. Hier sind Geschäfte, Arztpraxen und Restaurants bestehende Barrieren abzubauen. Als Gründe, weshalb die Bundesregierung bei der Novellierung so zaghaft vorgeht, benennt Bentele, Vorbehalte gegenüber den angeblich zu hohen Kosten. Siehe hierzu den Kommentar auf dieser Seite.

Die Habenseite

Dennoch gibt es einige Neuerungen oder zaghafte Korrekturen. So sollen ab 2018 Bescheide und Informationen von Behörden in sogenannter „leichter Sprache“ verfasst werden. Ferner wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die bei Behindertenbeauftragten angesiedelt sein wird. An diese kann sich gewandt werden, wenn Einrichtungen der Bundesverwaltung jemanden benachteiligen. Zudem soll es einen sogenannten Partizipationsfond geben. Dieser soll Selbstvertretungsorganisationen die aktive Teilnahme an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten untertstützen. Ausserdem wird es eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geben werden.
Bleibt die Frage offen, was die Neufassung des Gesetzes den 10 Mio. Menschen mit Behinderung und den 7,5 Mio schwerbehinderten Menschen bringt? Wenig. Die wirklichen Lebensräume von Behinderten werden dadurch nur marginal verbessert. Es bleibt zu konstatieren, dass der Bundesregierung mal wieder der Mut fehlte.