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In Deutschland gibt es etwa 700 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), in denen über 300.000 Menschen mit einer Behinderung und/oder psychischen Erkrankung beschäftigt sind – Tendenz kontinuierlich steigend. Rechtsanspruch auf die Aufnahme in eine Werkstatt haben alle erwachsenen Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf dem sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die WfbM gliedert sich in ein Eingangsverfahren, das der ersten Orientierung dient, einen zwei Jahre umfassenden Berufsbildungsbereich und den sich anschließenden Arbeitsbereich, in dem man höchstens bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beschäftigt sein kann.
Die anerkannte WfbM der Union Sozialer Einrichtungen (USE) gGmbH hält ein breites Angebot an unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern vor und bietet vielfältige zusätzliche Bildungsangebote. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Beschäftigten der USE vielseitige Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation und Qualifizierung erhalten, die ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung tragen. Ein möglicher Zweck dieser Angebote und Maßnahmen ist es, Werkstatt-Beschäftigte auf den (Wieder-) Eintritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Werkstatt-Leistungen im Überblick
Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich erhalten die Beschäftigten Leistungen von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenversicherung. Häufig sind das maximal 80 Euro im Monat. In einigen Fällen erhalten die Beschäftigten alternativ ein Übergangsgeld, dessen Höhe von den Ansprüchen eines Beschäftigten gegenüber der Rentenversicherung abhängt.
Im Arbeitsbereich dagegen stehen die Beschäftigten zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis und erhalten ein entsprechendes Arbeitsentgelt, das die Werkstätten mit eigenen Mitteln aus ihrem Arbeitsergebnis finanzieren. Im Bundesdurchschnitt verdienen Werkstatt-Beschäftigte im Arbeitsbereich etwa 180 Euro im Monat, wobei sie ab August 2016 mit einer geringfügigen Erhöhung ihres Entgelts rechnen können. Dieses setzt sich aus einem Grundbetrag, der ab August von derzeit 75 Euro auf 80 Euro angehoben wird, und einen individuellen, leistungsabhängigen Steigerungsbetrag zusammen. Daneben beziehen die meisten Beschäftigten im Arbeitsbereich noch einmal 26 Euro Arbeitsförderungsgeld, das von den jeweiligen Kostenträgern übernommen wird.
Das Entgelt von Werkstatt-Beschäftigten wird jedoch zu einem wesentlichen Teil auf die zusätzlich erforderliche Sozialhilfe angerechnet. Die Erhöhung um fünf Euro entlastet in vielen Fällen somit lediglich die Kassen der Sozialhilfeträger. Die USE fordert daher bereits seit Jahren, dass der Gesetzgeber Möglichkeiten schafft, die Grundsicherung zusammen mit dem Werkstattlohn von der WfbM auszahlen zu lassen. Das böte den Beschäftigten eine Leistung aus einer Hand und würde den Gang zum Sozialamt ersparen.