Gesetzentwurf der Opposition: Wahlrechtsausschlüsse abschaffen

von: Dominik Peter

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Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Opposition zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ erklären Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

Corinna Rüffer: „Der Ausschluss dieser Gruppe behinderter Menschen vom Wahlrecht ist vollkommen willkürlich und eine unzulässige Diskriminierung. Behinderte Menschen haben das gleiche Recht auf politische Teilhabe, wie alle anderen. Dass die Union hier mauert, ist hinterwäldlerisch und zeigt, welches Bild von behinderten Menschen dort offenbar vorherrscht. Die SPD brüllt wie bei der „Ehe für alle“ ins Megaphon, ohne tatsächlich etwas zu tun. Das ist bitter, denn wenn sich die SPD wirklich trauen würde, gäbe es im Parlament eine Mehrheit für unseren Gesetzentwurf.“

18te-legislatur-katrin-werner KopieKatrin Werner: „Gleiche politische Teilhabe ist ein verbrieftes Menschenrecht und mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtsverbindlich in Deutschland. Die Regierungsparteien sind bei der Umsetzung dieses Menschenrechts bisher untätig. Jetzt haben sie die Chance die Wahlrechtsausschlüsse noch vor der Bundestagswahl im September abzuschaffen. Insbesondere die SPD ist aufgerufen die Möglichkeit zu nutzen, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und zusammen mit LINKEN und Grünen die Wahlrechtsausschlüsse abzuschaffen.“

 Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812547.pdf

Zum Hintergrund:

In Deutschland sind rund 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie entweder ,,in allen Angelegenheiten“ einen Betreuer haben oder nach einer Straftat in die Psychiatrie eingewiesen wurden. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 29), die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. Seit vielen Jahren wird deshalb darüber diskutiert, diese diskriminierenden Wahlrechtsauschlüsse abzuschaffen. U.a. gab es in der 17. LP eine Anhörung dazu, bei der sich die Mehrheit der Sachverständigen für eine Streichung der Wahlrechtsauschlüsse ausgesprochen hatten. Der Ausschluss sei eines Rechtsstaates nicht würdig, urteilte damals der Sachverständige Professor Hans Meyer, ehemaliger Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Grüne Bundestagsfraktion hatte bereits in der letzten Legislaturperiode einen GE eingebracht.

Seit Sommer 2016 liegt eine Studie des Bundessozialministeriums zu Thema vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gründe für den Wahlrechtsentzug nicht haltbar sind. Ein großer Teil der befragten Betroffenen machte außerdem deutlich, dass sie an Wahlen teilnehmen möchten.

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Wahlrechtsausschlüsse bereits aus ihren Landeswahlgesetzen gestrichen.