Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Expertise zur UN-BKR vorgestellt

von: BBZ/DP

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Dirk Gerstle, Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BKR) hat auf einem Fachtag im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-BKR im Land Berlin“ vorgestellt. Die Expertise wird im Rahmen des Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ erstellt, das aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert wird. Die Monitoring-Stelle zur UN-BKR im Deutschen Institut für Menschenrechte führt das Projekt durch.

Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

„Die UN-BKR verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung. Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich. „Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss“, so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin als Vorreiter

Berlin lässt als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-BKR als die dazu berufene Instanz vornehmen. „Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden“, erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“.

„Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es bekanntlich noch vieles zu tun“, betonte Aichele. Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Das Konzept der Normenprüfung

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-BKR für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich unter anderem um folgende Gesetze und Rechtsverordnungen: Schulgesetz für Berlin, Lehrerbildungsgesetz, Berliner Hochschulgesetz, Landesgleichberechtigungsgesetz, Landeswahlgesetz, Berliner Juristenausbildungsordnung, Bauordnung für Berlin, Gaststättenverordnung, Personennahverkehrsgesetz und das Denkmalschutzgesetz.

Fazit: Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.