Gesundheitsförderung und Prävention

Wege aus der Bewegungslosigkeit - Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Weg für bessere Gesundheit

von: Antje Szardning

An elderly woman practicing Nordic walking outside of town.

Arbeitsalltag, Arbeitsplatz-, inhalt und -umgebung sollten eigentlich so gestaltet sein, dass die Gesundheit erhalten bleibt. Das ist aber heute für viele Tätigkeiten immer weniger der Fall. Die meisten Menschen verbringen „leider“ die überwiegende Zeit während der Arbeit sitzend. Die vorwiegend sitzende Tätigkeit „verleitet“ sehr dazu, Stunden in weitgehender ‚Bewegungslosigkeit‘ zu verharren.

Sportliche Aktivität im Berufsalltag

Regelmäßige Bewegung als körperlicher Ausgleich ist deshalb sehr wichtig – auch zum Abbau von Erscheinungen wie Konzentrationsproblemen, Verspannungen, Depressionen und Stress. Und auch die Stimmung kann beim Sport steigen. Es kann weniger zu so genannten psychischen Krankheiten  wie dem „Burnout-Syndrom“ (‚Ausgebranntsein‘, ‚Erschöpfungssyndrom‘) kommen.

Pausengymnastik

Bewegung – soweit möglich, in Abhängigkeit von einer eventuellen Behinderung – wäre am effektivsten, wenn sie immer mal wieder zwischendurch während der Arbeitszeit oder in der Pause durch Laufen, sich Strecken und Dehnen, mit den Schultern Kreisen, Schultern Hängenlassen… stattfinden würde. Bestes Beispiel ist hier die beliebte Pausengymnastik von Arbeitern und Angestellten in vielen Institutionen, Fabriken, Geschäften u.a. in China. Dort gibt es auch spezielle Rundfunk-Gymnastik und den bekannten Volkssport (z.B. Qigong) von Senioren im Park. Auch in der DDR gab es das zur Gymnastik einladende Fernsehprogramm: „Medizin nach Noten“. Der Bayrische Rundfunk sendet von Montag bis Freitag um 9.30 Uhr die Tele-Gym. Ähnliche Gymnastik-Programme / Modelle zur Pausengymnastik könnten auch bei uns in den deutschen Unternehmen etc. existieren.

Kann der lange Arbeitstag nicht für solche Pausengymnastik genutzt werden, dann steht nur die Freizeit zur Verfügung.

Behinderten- und Rehabilitationssport

An dieser Stelle sei auf vorhandene Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen verwiesen. Neben den Angeboten des Deutschen Behindertensportverbands (www.dbs-npc.de) ist der wichtige Bereich des ärztlich zu verordnenden Rehabilitationssports anzuführen.

Die Angebote sind kostenlos. Eine Mitgliedschaft im jeweiligen Sportverein (z.B. der Berliner Behindertensportverein Nordost e. V. ) ist freiwillig (!). Sehr schön ist die Möglichkeit, die Sportgruppe zum wichtigen Austausch mit anderen Teilnehmern nutzen zu können.

Bevor es aber mit dem Rehasport losgehen kann, muss das vom Arzt ausgefüllte Formular Nr. 56 zur Kostenübernahme der Krankenkasse vorgelegt werden! Die Suche nach einer passenden Sportgruppe (z.B. Wassergymnastik) ist dann aufgrund der enormen Nachfrage bzw. des zu geringen Rehasport-Angebots – besonders bei Nichtmitgliedschaft im jeweiligen Sportverein – eine sehr große ‚Barriere‘.

Berufliche Rehabilitation

Zum Schluss soll noch kurz auf die „berufliche Rehabilitation“ – die Wiedereingliederung in das alte oder neue berufliche Umfeld – eingegangen werden. Bezug wird auf Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung ‚bedrohte‘ Menschen genommen. Als gesetzliche Regelung ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): ‚Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen‘ anzuführen.

Hier wird auf die Wiedereingliederung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben eingegangen, z.B. auf die Rehabilitationsträger (verantwortlich für die Rehabilitationsdienste und -einrichtungen) und Integrationsfachdienste.

Rehabilitationseinrichtungen sind z.B. die Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke sowie die  Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Rehabilitationsträger sind z.B. die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung (Bund) oder Sozialämter.