Große Enttäuschung – Das Bundesdraußenhaltgesetz

von: Dominik Peter

Man hält es kaum für möglich: Aber der heute bekanntgegebene Entwurf eines nouvellierten SGB  IX mutet uns ein Bundesdraußenhaltgesetz (BDHG) zu!


Seit über vierzig Jahren weiß sogar die CDU/CSU, daß bedarfsgerechte Teilhabeermöglichung für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen (und deren Angehörige) einkommens- und vermögens u n abhängig ausgestaltet sein muß. Es geht um den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile! Nicht um Gnadenakte im arme-Leute-Recht.
Und trotzdem schämt sich die Bundesregierung – noch dazu aus einem SPD-geführten Ministerium – nicht, uns jetzt diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Als könnte man die ganze Betroffenengemeinschaft für dumm verkaufen, behaupten die einleitenden Bemerkungen ungeniert, daß diese Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention seien und daß Anregungen der abschließenden Empfehlungen des UN-Fachausschusses eingeflossen wären.

Dabei wird nicht einmal der Behinderungsbegriff richtig übernommen! Dafür bleibt die Nachrangigkeit der aus dem SGB XII herauskopierten Eingliederungshilfe nahezu vollständig erhalten. Selbst da, wo Einkommens- und Vermögensgrenzen geringfügig angehoben werden sollen, lugt überall die feudale Denkweise der Volksverdummung hervor. Da werden durch nichts begründete und mehrfach differenzierte Prozentsätze eingeführt, wer wann wieviel von ihrem/seinen Einkommen behalten dürfe. Und das Einkommen von Ehepartnern soll unberücksichtigt bleiben, ihr Vermögen aber gemeinsam bewertet. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

So jedenfalls hält man uns weiterhin gut draußen. Jedenfalls versucht man es. Wir lassen es uns aber nicht gefallen! Wir sind nämlich da!

Ilja Seifert
ABiD-Vorsitzender