Im Gedenken der Kinder

Schicksal behinderter Kinder in der NS-Zeit.

von: Rainer Sanner

xIm Gedenken der Kinder: Im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) e. V. wurde er im Jahre 2011 herausgegeben, der Band „Im Gedenken der Kinder. Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit“, in dem die 2010 gezeigte gleichnamige Ausstellung noch einmal zur Kenntnis genommen werden kann. Unter der nationalsozialistischen Herrschaft sind in Deutschland auch an kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen medizinische Verbrechen verübt worden. Zwischen 1930 und 1945 sind mehr als 10.000 von ihnen den verschiedenen Programmen zur Vernichtung von damals so genanntem „lebensunwerten Leben“ zum Opfer gefallen.

Eine Erklärung der DGKJ zum Schicksal behinderter Kinder in der NS-Zeit

In einer Erklärung von Prof. Dr. Paul Zepp, Präsident der DGKJ, zur Gedenkveranstaltung im Jahr 2010 beschrieb dieser das damalige Schicksal dieser Opfergruppe folgendermaßen: „Wir gedenken der Kinder und Jugendlichen, die aus der so genannten Volksgemeinschaft ausgegrenzt, asyliert und sterilisiert wurden, die für Menschenversuche missbraucht und zu Tausenden in die Kranken-Mordaktionen des Zweiten Weltkriegs einbezogen wurden. Es handelte sich um kranke und behinderte Jungen und Mädchen, die von Ärzten und Erziehern nicht als Patienten oder als schutzbefohlene Heimzöglinge behandelt, sondern für fragwürdige Experimente missbraucht, deportiert und umgebracht wurden. Dabei wurde gleichzeitig die allzeit bestehende Abhängigkeit des Kindes vom Erwachsenen, der Vertrauensvorschuss, den das Kind zu gewähren gezwungen ist, durch Ärzte und Pfleger in gröbster Weise verraten.“

Die Gleichschaltung des Gesundheitswesens nach 1933

Nach 1933 wurden politisch unliebsame Ärztinnen und Ärzte systematisch aus dem Gesundheitswesen verdrängt und dies betraf offenbar besonders die Kinderheilkunde. Mehr als die Hälfte aller Kinderärztinnen und -ärzte verlor ihre Existenzgrundlage; die Betroffenen wurden in die Illegalität gedrängt, verließen Deutschland oder kamen schließlich in den Vernichtungslagern um. Zudem war mit dem am 14. Juli 1933 verabschiedeten „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ die zwangsweise Unfruchtbarmachung, die Zwangssterilisation legalisiert worden. Bis 1945 sind auf der Grundlage dessen etwa 360.000 Menschen unfruchtbar gemacht worden, unter ihnen befanden sich auch zahlreiche Kinder.

Das Schicksal zweier Schwestern

So beantragte im Herbst 1938 der damalige Neuköllner Bezirksarzt die Unfruchtbarmachung der 16-jährigen Helene D. und ihrer zwei Jahre älteren Schwester Emma wegen „erblicher Taubheit“. Die damalige Ladung vor das Berliner Erbgesundheitsgericht beantwortete die junge Helene D. mit einem Schreiben, in dem sie mitteilte, dass in ihrer Familie niemand „taub geboren“ sei und dass sie sich gesund fühle. Vor Gericht legten Emma D. und ihre Mutter dar, dass es sich bei der Gehörlosigkeit um die Folge einer Scharlacherkrankung handelte, wegen der sie in der Kinderklinik der Charité behandelt worden war. Trotzdem beschloss das Erbgesundheitsgericht die Unfruchtbarmachung der beiden Mädchen. Im August 1939 wurden die Schwestern in der Universitätsfrauenklinik zwangssterilisiert.

Die Organisation des „Euthanasie“-Programms  

Im Herbst 1939 beauftragte Hitler Philip Bouhler, den Leiter der „Kanzlei des Führers der NSDAP“, und seinen Begleitarzt, den Chirurgen Karl Brandt, mit der Durchführung eines umfassenden „Euthanasie“-Programms. Das entsprechende Schriftstück wurde auf den 1. September 1939, den Tag des Kriegsbeginns, datiert. Mit der Aggression nach außen begann damit auch die Vernichtung damals so genannten „lebensunwerten Lebens“ im eigenen Land, die allerdings strenger Geheimhaltung unterlag. Auch so etwas wie ein „Euthanasie“-Gesetz wurde nie verabschiedet.
Organisatorisch wurde die Kinder-„Euthanasie“ über das Amt II b der Kanzlei des Führers vollzogen und zwar unter dem irreführenden Namen „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“. Hier organisierten zwei Sachbearbeiter, der Diplom-Landwirt Dr. Hans Hefelmann und der Bankkaufmann Richard von Hegener, die Meldung, die Begutachtung, die Einweisung und schließlich die Tötung von mehr als 5.000 Kindern in den so genannten „Kinderfachabteilungen“. Am 18. August 1939 war bereits ein vertraulicher Erlass zur Meldung behinderter Kleinkinder herausgegeben worden. Zunächst haben Hebammen und Ärztinnen bzw. Ärzte diese wohl noch in gutem Glauben ausgefüllt. Doch auf Grundlage der auf diesen Meldebögen enthaltenen Daten konnten drei „Fachgutachter“ dann die Selektion so genannter „lebensunwerter“ Kinder vornehmen. Als Gutachter in diesem so genannten „Reichsausschussverfahren“ arbeiteten die Kinderärzte Werner Catel aus Leipzig und Ernst Wentzler aus Berlin, zudem der Psychiater Hans Heintze aus Brandenburg-Görden. Wenn sie die Tötung eines Kindes befürworteten, wurden die Eltern aufgefordert, ihr Kind in eine der etwa 30 im ganzen Reich eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ aufnehmen zu lassen. Dort wurden die Kinder von Ärztinnen oder Ärzten ermordet, oft ging dem noch eine Zeit der klinischen Beobachtung der Kinder voraus.

Studien zu den familiären Hintergründen der Opfer

Nur wenige und bruchstückhafte Informationen liegen offenbar zu den sozialen, konfessionellen, finanziellen und innerfamiliären Hintergründen, dem konkreten Wissen und den Haltungen der Eltern vor. Regionale Studien zu den damaligen Provinzen Westfalen und Hannover weisen darauf hin, dass es Eltern im ländlichen und landwirtschaftlichen Bereich wohl leichter fiel, ihre körperlich und geistig beeinträchtigten Kinder zu versorgen bzw. vor der Erfassung zu schützen. Feststellen lässt sich auch, dass Kinder aus der Oberschicht kaum von der Selektion bedroht waren, die Opfer zum größeren Teil aus der Unter- und Mittelschicht stammten.