Nach wie vor ist der rechtliche Status des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) nicht geklärt. Der Menschenrechtsinstitution droht der Verlust des sogenannten A-Status bei den Vereinten Nationen und damit des vollen Mitspracherechts beim UN-Menschenrechtsrat. Für den Erhalt dieses Status verlangen die Vereinten Nationen von allen nationalen Menschenrechtsinstitutionen eine gesetzliche Verankerung. Die Frist hierfür läuft Mitte März 2015 aus. Das DIMR wurde im Jahr 2000 zwar auf Beschluss des Bundestags gegründet, aber ein Gesetz gibt es bisher nicht. Beim DIMR ist auch die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht.
Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle erklärt dazu:
„Der Inklusionsbeirat hält die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte, einschließlich der dort angesiedelten Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, für unverzichtbar.
Die Arbeit des Instituts muss auch zukünftig so ausgestaltet
sein, dass
a) seine Unabhängigkeit, insbesondere mit Blick auf staatliche
Akteure, sichergestellt ist,
b) die menschenrechtliche Situation in Deutschland
im Fokus der Arbeit steht – dies ist gerade aus Sicht behinderter Menschen in
Deutschland zentral – und
c) eine vollständige Übereinstimmung der
Institutsarbeit mit den sog. „Pariser Prinzipien“ gewährleistet wird.
Diesen Vorgaben muss eine gesetzliche Grundlage für das Institut Rechnung tragen. Denn nur auf diesem Wege kann das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen höchsten, sog. A-Status bei den Vereinten Nationen sichern.
Der Bundestag ist dringend aufgerufen, die gesetzliche Grundlage unter den oben benannten Prämissen endlich auf den Weg zu bringen. Ansonsten droht eine völkerrechtliche Blamage für Deutschland.“
Weiterführende Informationen:
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden nach
Artikel 33 der UN-BRK drei verschiedene innerstaatliche Stellen eingerichtet:
- die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) – angesiedelt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) – angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte
- die Staatliche Koordinierungsstelle – angesiedelt bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Mehr unter: www.behindertenbeauftragte.de/koordinierungsstelle
