Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer

von: Dominik Peter

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Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene voranbringen will. Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat mit der Gesetzesinitiative ein Schlüsselprojekt für die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer.“

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UNKonvention (Artikel 33 Abs. 2 UNBRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum „Ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 16/9761)