UPDATE: Kandidatur: Theresia Degener

von: Berliner Behindertenzeitung

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Broschüre zur Kandidatur von Theresia Degener (Quelle: BMAS).

UPDATE – UPDATE – UPDATE – UPDATE – UPDATE – UPDATE

Beauftragte beglückwünscht Frau Professor Degener zur Wiederwahl

 

Erneut wurde Frau Professor Theresia Degener (53) für weitere vier Jahre mit einer großen Mehrheit zum Mitglied des UN-Fachausschusses gewählt. Seit 2011 hat sie dort ein Mandat inne. Der Fachausschuss hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf internationaler Ebene zu fördern und hat 18 Mitglieder.
Frau Professor Degener genießt auf nationaler und internationaler Ebene einen ausgezeichneten Ruf. Die Rechtsprofessorin, die durch Contergan geschädigt ist, setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gratuliert Frau Professor Degener: „Ich freue mich außerordentlich über die Wiederwahl von Frau Professor Degener. Mit ihrem breiten Fachwissen, aber auch mit ihrer ganzen Persönlichkeit steht sie für einen unermüdlichen Einsatz für die Rechte behinderter Menschen. Ich wünsche ihr für die kommenden Jahre alles Gute für ihre Arbeit im Fachausschuss.“

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Deutschland unterstützt die erneute Kandidatur von Theresia Degener für den Ausschuss der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Kandidatur ist Ausdruck des nachhaltigen Interesses Deutschlands an der Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der natio nalen Behindertenverbände befürworten und unterstützen die erneute Kandidatur.

Theresia Degener ist eine national wie international anerkannte Expertin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ausgewiesene Fachfrau zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. So ist sie seit 2011 Mitglied im Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, war Ko-Autorin von „Human rights and disability: The current use and future potential of United Nations human rights instruments in the context of disability“, der Hintergrundstudie zum Übereinkommen, und hat als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei den Verhandlungen mit den Vereinten Nationen aktiv zum Thema „Gleichbehandlung von Frauen mit Behinderung“ mitgewirkt.
Als Juristin und Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Bochum besitzt sie exzellente Kompetenzen auf den Gebieten des nationalen, ausländischen und internationalen Rechts für Menschen mit Behinderungen, des Anti-Diskriminierungsrechts und der Menschenrechte.
Ihre bisherige akademische Laufbahn und ihre langjährige nationale und internationale, berufliche und beratende Tätigkeit als Expertin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstreichen die herausragende Qualifikation von Frau Professor Dr. Theresia Degener für die Arbeit im Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen. Seit April 2013 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses und leitet darüber hinaus die ausschussinterne Arbeitsgruppe zum „Allgemeinen Kommentar“ über Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention („Gleiche Anerkennung vor dem Recht“), dessen Entwurf im Herbst 2013 vorgelegt wurde.
Deutschland hat sich auf der Grundlage seiner innerstaatlichen Gesetzgebung von Anfang an für ein modernes Menschenrechtsübereinkommen für Menschen mit Behinderungen eingesetzt und gehörte zu den Schrittmachern des Projektes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Der Nationale Aktionsplan 

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist damit ein weiterer Schritt Deutschlands auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, die geprägt ist von der unabdingbaren Anerkennung der Menschenwürde jeder oder jedes Einzelnen. Um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention heute und in Zukunft gerecht zu werden, hat die Bundesregie- rung am 15. Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Der NAP ist nicht als abgeschlossenes Dokument zu verstehen. Er wird vielmehr regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und mit Blick auf die sich wandelnden Anforderungen weiterentwickelt.
Die Verwirklichung des Übereinkommens erfordert weitere staatliche, aber auch private Initiativen, weil sie alle Bereiche des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens betrifft. Deshalb gibt es weitere Initiativen und Aktionspläne bei den Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Verbänden und Einrichtungen.
Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe fordert Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb ist die frühzeitige und umfassende Einbindung der Verbände von und für behinderte Menschen der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.

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