Kein Geld für Teilhabe

Wir waren schon mal weiter - oder?

von: Dr. Martin Theben

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Betrifft: Behindertengesetz

„Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1973 den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Behinderte vorzulegen mit der Zielsetzung, das Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren.“
Dieser Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU datiert vom 11. Mai 1973 und ist auf Drucksache 7/553 erschienen. Der Bundeskanzler hieß Willy Brandt (SPD). Er führte zu dieser Zeit eine sozialliberale Koalition (SPD/FDP). Als Oppositionsführer fungierte zum Zeitpunkt dieses Antrags der ehemalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Rainer Barzel war zwei Tage vor diesem Antrag zurückgetreten. Der Antrag, dem kein konkreter Gesetzentwurf zugrunde lag, wurde am 18. Mai 1973 im Deutschen Bundestag beraten. Der Abgeordnete Albert Boger führte dort zur Begründung unter anderem aus: „Der Bürger wendet sich ab, wenn sich eine Mutter zu ihrem mongoloiden Kind herniederbeugt; er wendet sich ab, wenn ein Kind mit einem Wasserkopf vorübergeht. Es gilt, in der Öffentlichkeit weiterhin um mehr Verständnis für die Behinderten zu werben.“
Die Abgeordneten der die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und FDP wiesen den Antrag jedoch zurück. Sie machten unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken geltend und sprachen sich dafür aus, den Antrag im Rahmen der anstehenden Reform des Bundessozialhilfegesetzes mit zu berücksichtigen.

Und heute?

Am 24. September 2014 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum geplanten Bundesteilhabegesetz durch. Ein Großteil der dort geladenen Sachverständigen sprach sich für eben dieses Gesetzesvorhaben und eine Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz aus. Der Verlauf der Anhörung sowie die Zusammenfassung der entsprechenden Entschließungsanträge der Bundestagsfraktionen ist auf Bundestagsdrucksache 18/3208 zusammengefasst. Während sich Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linke für eine zügige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes aussprechen, wiesen die Fraktionen von CDU und CSU bzw. der SPD auf die Komplexität der Materie hin. Es gelte nichts zu überstürzen. Außerdem würde so der Beteiligungsprozess der Betroffenen konterkariert werden, heißt es in der Begründung der SPD-Fraktion.
Die einhellig kritische Reaktion der Betroffenen auf den Beschluss des Bundeskabinetts vom März diesen Jahres, die Entlastung der Kommunen würde nun doch nicht an die Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes gekoppelt, ist vor diesem Hintergrund nur allzu verständlich. Die Kritik der Behindertenbeauftragten des Bundes Verena Bentele schaffte es sogar in die vorletzte Ausgabe des Spiegel (Ausgabe 15/2015). Es entsteht der ungute Eindruck, die große Koalition spielt bei diesem Thema auf Zeit, ohne dass Substantielles für die Betroffenen dabei herauskomme.
Von daher muss nicht nur am 5. Mai anlässlich des europaweiten Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein deutlicher Weckruf der Betroffenen gegenüber der großen Koalition erfolgen.