Kritik an Deutschland

Gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen beenden

von: Dominik Peter

flagsDer UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat seine Abschließenden Bemerkungen zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands veröffentlicht. Der Ausschuss formuliert darin klare und richtungsweisende Anforderungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden soll.

So kritisiert der Ausschuss die gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle meint hierzu: „Bund, Länder und Gemeinden haben aus Genf sehr viele Hausaufgaben bekommen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland die Weichen für eine inklusive Gesellschaft stellt. Dabei ist nicht nur das Tempo zu erhöhen, sondern es müssen auch Strukturen geändert und gesellschaftliche und politische Widerstände gegen Inklusion überwunden werden“.

Einige Kritikpunkte des Ausschuss waren:

– Im Bereich Wohnen ist die sogenannte ‚Deinstitutionalisierung‘ voranzubringen. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen nicht mehr in gesonderten Wohnformen unterzubringen, sondern ihr Selbstbestimmungsrecht im Bereich Wohnen maßgeblich zu respektieren.
Der Ausschuss legt zudem nahe, die Zahl der Sonderschulen deutlich zu verringern, sowie die Werkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt abzuschaffen.

– Der Ausschuss übte Kritik an der in Deutschland üblichen gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Das Festhalten an Doppelstrukturen bei Wohnen, Bildung und Arbeit ist eindeutig konventionswidrig.

– Der Ausschuss empfiehlt die Entwicklung von Rahmen für die inklusive, umfassende und transparente Partizipation von Behindertenorganisationen. Außerdem empfiehlt er, Mittel bereitzustellen, um die Beteiligung der Organisationen, zu erleichtern. Anmerkung der Redaktion: Dies ist eine Forderung des Berliner Behindertenverbandes (BBV), die der BBV kürzlich auch Staatssekretär Dirk Gerstle vorgetragen hat.
– Der Ausschuss rügt, dass das Recht, mit angemessenem Lebensstandard in der Gemeinschaft zu leben, insoweit beeinträchtigt ist, als der Zugang zu Leistungen einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegt und infolge nicht alle behinderungsbedingten Aufwendungen abgedeckt werden. Der Ausschuss empfiehlt

(a) Schritte zu unternehmen, um durch erhöhte soziale Assistenzleistungen, Inklusion, Selbstbestimmung und die Entscheidung, in der Gemeinschaft zu leben, zu ermöglichen;

(b) ausreichende Finanzmittel verfügbar zu machen, um die unabhängige Lebensführung zu fördern.