Nach dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes 2015 ist die Zahl der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sprunghaft angestiegen. Vor der gesetzlichen Neuregelung gab es 28 fachgruppenübergreifende MVZ, von denen 18 überwiegend zahnärztliche Versorgungszentren waren, wie aus der Antwort (18/13412) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13291) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Seither wurden 303 rein zahnärztliche MVZ gegründet.
Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes konnten Medizinische Versorgungszentren nur gegründet werden, wenn sie fachübergreifend besetzt waren. Rein zahnärztliche MVZ sind erst seit Juli 2015 möglich.
Die MVZ hätten sich als Ergänzung zu den in Einzel- und Gemeinschaftspraxen freiberuflich tätigen Ärzten etabliert, heißt es in der Antwort weiter. Ende März 2017 waren in den 303 rein zahnärztlichen MVZ 254 Vertragszahnärzte und 911 angestellte Zahnärzte tätig.
Allein 232 zahnärztliche MVZ (rund 77 Prozent) wurden in städtischen Gebieten gegründet, in ländlichen Regionen waren es 71 (rund 23 Prozent).