Kürzlich veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Bericht, der an den UN-Menschenrechtsrat erging. Der Grund hierfür ist, dass der UN-Menschenrechtsrat 2018 Deutschland zum dritten Mal die Einhaltung der Menschenrechte überprüft.
Dabei richtet der Bericht seinen Fokus auf aktuell besonders wichtige Menschenrechtsthemen. Einer dieser Fokuspunkte ist die Kritik, dass es in Deutschland im privatrechtlichen Bereich nach wie vor an ausreichenden rechtlichen Verpflichtungen zur Herstellung von Zugänglichkeit mangelt. Zwar wurde 2016 vom Bund das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen reformiert, doch Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit im privaten Sektor bewusst ausgespart. Nur wenige Verbesserungen führt das Institut an, etwa der Teilbereich der Personenbeförderung (Fernbusse). Doch nicht nur der Bund wird kritisiert, denn laut des Berichts „schöpfen auch die Länder ihre Möglichkeiten, die Barrierefreiheit in von Privaten kontrollierten Lebensbereichen zu verbessern, nicht aus“.
„Wir treten seit Jahrzehnten in punkto Barrierefreiheit auf der Stelle. Der Staat doktert hier und da etwas rum, ohne wirklich das Problem bei der Wurzel zu packen. Wir benötigen eine Gesetzeslage, bei der sichergestellt werden muss, dass bei Verstößen schadenersatzrechtliche Ansprüche bzw. Klagen möglich sind. Nur so werden wird mittelfristig endlich Fortschritte erleben“, erklärt Dominik Peter, Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands. Einen Einstieg würde die für 2018 anstehende Novellierung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes bieten, dessen erster Entwurf kürzlich auf einer Tagung vorgestellt wurde.
Vorbildcharakter, so Peter, hat etwa das „Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ in Österreich, welches seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Hier hatte man den Mut, auch den privaten Sektor einzubeziehen – wenn auch mit einer vorangegangen zehnjährigen Übergangsfrist. Das österreichische Behindertengleichstellungsrecht gilt für alle Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Darunter fallen zum Beispiel: Banken, Versicherungen, der Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Verkehrsbetreiber, Reisebüros, Kinos, Friseure, Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte. „Das Land Berlin muss endlich das Übel der Barrieren angehen, anstatt sich weiter von der Wirtschaftslobby beeindrucken zu lassen, denn Barrierefreiheit ist Komfort für alle“, so Dominik Peter.