Müller: Inklusion ist unser Ziel

Neues aus dem Berliner Abgeordnetenhaus und Senat

von: André Nowak

Mueller

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller.

Neue Besen kehren gut – also war man gespannt auf die erste Regierungserklärung des neuen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller am 15. Januar 2015 im Berliner Abgeordnetenhaus.
Für seinen Rundumschlag über alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der Hauptstadt erhielt Müller an manchen Stellen sogar Beifall von der Opposition. Leider ging es nur an zwei Stellen um Menschen mit Behinderungen in dieser Stadt. Zum einen beim Thema Bildung: „…wir brauchen vor allem funktionierende Schulen. Dabei ist Inklusion unser Ziel. Wir werden daher den wachstumsbedingten Mehrbedarf an Integrationsstunden für den sonder-pädagogischen Förderbedarf an Schulen aus-gleichen.“ Zum anderen bei seiner Werbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele, welche auch ein Sonderinvestitionsprogramm „für mehr Barrierefreiheit in unserer Stadt“ brächte.

Behindertenorganisationen aktiv einbeziehen

Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sind bei der Erarbeitung von politischen Konzepten und rechtlichen Regelungen aktiv einzubeziehen, so steht es im Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese ist auch in Berlin seit März 2009 geltendes Recht. Es gibt viele Möglichkeiten für den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus, um dies zu gewährleisten. Zwei dafür geeignete Gremien sind der Landesbehindertenbeirat und die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen bei allen Senatsverwaltungen, deren Mitglieder vom Landesbehindertenrat benannt werden.
Ich bin u.a. als Vertreter des Berliner Behindertenverbandes für die Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Innen und Sport benannt worden. Von der AG berichten kann ich leider nichts, da der zuständige Senator Henkel (CDU) zu keiner Beratung einlädt. Als ob es keine Themen gäbe. Zwei fallen mir sofort ein: Erstens das Konzept für die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele und zweitens das vor wenigen Tagen vom Berliner Senat (mit einjähriger Verspätung) vorgestellte Bäderkonzept, das sicher auch aus der Sicht der Behindertenverbände diskussionswürdig ist. Inwieweit die anderen Arbeitsgruppen regelmäßiger tagen und mit welchen Ergebnissen, darüber wird die BBZ in einer der nächsten Ausgabe mal ausführlich berichten.

FW V3.12Millionen aus der Klassenlotterie

Momentan werden Berlins Haushaltsüberschüsse in Millionenhöhe über die Stadt verteilt. Nicht so bekannt, aber in der Drucksache 17/2069 vom 22.01.2015 nachlesbar, ist die Verteilung der Mittel der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin für das 3. Kalendervierteljahr 2014. Rund 24,5 Millionen Euro wurden an Vereine, Stiftungen und andere Organisationen sowie Personen als institutionelle oder projektgebundene Förderungen verteilt. Auch welche Anträge abgelehnt wurden, kann in der Drucksache detailliert nachgelesen werden.

Versorgung mit Schulhelfern

Einstimmig, aber mit neuer Überschrift: „Versorgung mit Schulhelferinnen und Schulhelfern auch 2015 sicherstellen“ und geändertem Text, nahm das Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2014 den Antrag der LINKEN (Drucksache 17/2014) an. Bis Ende März soll der Senat berichten, ob die bedarfsgerechte Ausstattung mit Umschichtungen im Einzelplan 10 oder überplanmäßigen Ausgaben ermöglicht werden kann.

Konzept für soziale Wohnungswirtschaft

Am 15. Januar 2015 diskutierte das Abgeordnetenhaus den Antrag der Linken „Konzept für eine soziale Wohnungswirtschaft in Berlin“, Drucksache 17/2022. Ein wichtiger Antrag, betrachtet man den zunehmenden Mangel an bezahlbaren Wohnungen in der Stadt. Leider bleibt das Problem der fehlenden barrierefreien Wohnungen bei diesem Antrag außen vor. Bleibt die Hoffnung, dass in der weiteren Beratung in den Ausschüssen der Antrag noch mit konkreten Forderungen und Lösungsvorschlägen zu diesem wichtigen Thema ergänzt wird.

Mehr Qualität in Pflege-WGs

So lautet die Überschrift eines Antrages von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/2050), mit dem der Senat aufgefordert wird, das Wohnteilhabegesetz zu überarbeiten. Dies würde vor allem die rund 550 betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen mit über 4000 Plätzen sowie die rund 420 WGs für Menschen mit Behinderungen mit ca. 1700 Plätzen betreffen. Der Antrag wurde im Abgeordnetenhaus am 29. Januar diskutiert und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.