Neue Förderrichtlinien der Aktion Mensch ab 01. Januar 2016

Mehr Anreize für Herstellung umfassender Barrierefreiheit

von: Berliner Behindertenzeitung

Mit den neuen Förderrichtlinien setzt die Aktion Mensch Anreize für die Schaffung von 2 Merkmalen von Barrierefreiheit: Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.

Aktion Mensch unterscheidet dabei zwischen 3 Graden von Barrierefreiheit:

a) Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit wesentlicher öffentlich zugänglicher Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung nach DIN 18040-1.

b) Barrierefreiheit sämtlicher öffentlich zugänglicher Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung nach DIN 18040-1

c) Barrierefreiheit der öffentlichen und nicht öffentlichen Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung nach DIN 18040-1.

Neu ist auch, dass die Aktion Mensch das Mehr-Milieu-Prinzip (im Gegensatz zum in der Behindertenhilfe üblichen Zwei-Milieu-Prinzip) anerkennt und kleine Wohneinheiten (2-8 Plätze) zusätzlich fördert, wenn sie rollstuhlgerechte Wohnplätze herstellen.

Auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können jetzt investiv gefördert werden.