
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat den neuen Verstöße- und Tätigkeitsbericht vorgelegt
Der nunmehr vorgelegte Verstößebericht für den Zeitraum März 2011 bis Februar 2013 zeigt Schwachstellen auf. Die BBZ listet auszugsweise die wichtigsten Fakten aus dem neuen Verstößebericht.
BVG – barrierefreie Busflotte
Entgegen ihrer eigenen Darstellung verfügt die BVG derzeit also nicht mehr über eine barrierefreie Busflotte. Bereits mit dem Schritt zu sogenannten Testphasen hat sich die BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts damit von verbindlichen Rechtsgrundlagen entfernt.
Die BVG, die weiter bemüht ist, ihre zweifellos vorhandenen Verdienste in Sachen Barrierefreiheit zu bewerben, fühlt sich in Sachen „Kneeling“ zu Unrecht an den Pranger gestellt und hat doch zugleich offensichtlich ihre eigentlichen Adressaten für Barrierefreiheit mit ihrem vorgeschlagenen „Komfortknopf“ aus den Augen verloren. Menschen mit Behinderung suchen nicht in erster Linie Komfort, sondern Teilhabelösungen, die sich gegebenenfalls als inklusive Lösungen auch positiv auf andere Personengruppen auswirken.
„Komfortlösungen“, die für tatsächlich Betroffene Rückschritte darstellen, sollten diesen nicht durch Öffentlichkeitsarbeit als Fortschritt verkauft werden. (Anmerkung der Redaktion: Das Thema Bedarfskneeling hat sich erledigt. Die BVG wurde vom Abgeordnetenhaus aufgefordert, zurück zum System des automatischen Kneeling zurückzukehren.)
Personelle Ausstattung des Büros
Wie schon im letzten Tätigkeitsbericht dargestellt, kann die personelle Situation im Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung nur als unzulänglich bezeichnet werden. Dabei ist nach wie vor für die zentrale Funktion des Vorzimmers keine dauerhafte und verlässliche Lösung gefunden worden.
Ebenso ist die seit Jahren geforderte und für die inhaltliche Arbeit unbedingt notwendige Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters noch nicht geschaffen worden.
Die mit der Umsetzung der UN-BRK verbundenen Aufgaben des Landesbeauftragten können in keiner Weise personell aufgefangen werden.
Insbesondere die Koordinierungsfunktion des Landesbeauftragten ist im Rahmen der Verpflichtung zur Schaffung von verbindlichen Umsetzungsstrukturen für die UN-BRK auf der Landesebene als völlig neue Aufgabe hinzugekommen.
Sonderfahrdienst und Sicherheit
Die Rechtsverordnung zur Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes legt in § 4 Absatz 9 fest, dass beim Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung ein Fahrgastbeirat eingerichtet wird. Der Fahrgastbeirat besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern, die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes sind. Nichtstimmberechtigte Mitglieder sind mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fuhrunternehmen, des Regiebetreibers, der Abteilung Soziales der entsprechenden Senatsverwaltung und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, sowie der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung.
Im Berichtszeitraum hat der Fahrgastbeirat 15 Sitzungen durchgeführt.
In der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass der Fahrgastbeirat die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vertritt und die für Soziales zuständige Senatsverwaltung berät. Der Fahrgastbeirat berät durch den regelmäßigen Austausch auch den Betreiber des Sonderfahrdienstes und erarbeitet Vorschläge zur Behebung bestehender Mängel und zur konzeptionellen Verbesserung des Sonderfahrdienstes.
Schwerpunktthemen im Berichtszeitraum waren unter anderem die abschließenden Formulierungen zur Vorbereitung einer neuen Rechtsverordnung zur Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes, die Durchführung der Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen, die Neuausschreibung des Sonderfahrdienstes für den Zeitraum ab 1. Juli 2013 und die Anforderungen an die Rollstuhlsicherheit beim Transport in Fahrzeugen.
Inhaltlich hat der Landesbeauftragte im Zusammenhang mit der Neuausschreibung besonderen Wert darauf gelegt, dass alle Elemente der bisherigen Konzeption des Sonderfahrdienstes in der Ausschreibung fortbestehen und dass das Thema Rollstuhlsicherheit in der Ausschreibung so vorsichtig formuliert wird, dass alle Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer weiterhin befördert werden können. Diese Position wurde vom Senator für Soziales im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit dem LfB ausdrücklich unterstützt. Hintergrund sind die vom Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) auf dem ersten von ihm veranstalteten Forum Mobilität im November 2011 getroffenen Aussagen zur Sicherheit beim Transport von Rollstühlen in Fahrzeugen und die ebenfalls vom VdTÜV im Rahmen seiner Runden Tische „Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung“ seit dem 3. Mai 2012 vertretenen Positionen „zur rechtssicheren Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern“.
Hierzu lud der Fahrgastbeirat Herrn Schneider vom Verband der TÜV e.V. in seine 42. Sitzung am 29.05.2012 ein. Herr Schneider erläuterte den Standpunkt des Verbandes.
Fazit und Standpunkt des Landesbeauftragten:
Bis zum 2. Forum Mobilität für Menschen mit Behinderung am 25./26. Februar 2013 hat sich das Thema „Rechtssichere Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern“ in den vom VdTÜV organisierten Veranstaltungen ausschließlich auf den Rechtskreis Verkehr fokussiert. Die Beteiligung der Kostenträger für die vom Runden Tisch entwickelten kostenträchtigen „Lösungsansätze“ wurde hingegen versäumt.
Aus der Sicht der Betroffenen
Gleichzeitig kursierten Antwortschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesverkehrsministeriums auf Anfragen betroffener Menschen mit Behinderung, die ihren jeweiligen Standpunkt darlegen und zugleich offenbaren, dass es bisher keinen Versuch zur Zusammenführung der Rechtskreise Verkehr mit den Rechtskreisen Gesundheit und Soziales in dieser Frage gegeben hat.
Stattdessen wurde der einmal eingeschlagene Weg zur „rechtssicheren Beförderung“ ohne Rücksicht auf Verluste weiterverfolgt.
Dabei wurden vor allem die betroffenen Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer verunsichert, die derzeit zu rund 80 Prozent nicht über einen nach DIN EN 12183, beziehungsweise DIN EN 12184 geprüften Rollstuhl mit zusätzlichem Kraftknoten verfügen. All jene laufen deshalb Gefahr, den „Lösungsansätzen“ des Runden Tisches zum Opfer zu fallen. Menschen mit Behinderung versprechen sich sich von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mehr Teilhabe und nicht weniger. Doch sie haben bereits in vielen Bereichen ihres Lebens erfahren müssen, dass es zum Bumerang wird, wenn das ganz normale Lebensrisiko, das allen Nichtbehinderten zugemutet wird, für Behinderte mittels überbordender Sicherheitsvorschriften ausgeschlossen werden soll.
Die Entscheidung, die Beschaffung von Rollstühlen mit dem höchstmöglichen Standard an Sicherheit für alle Betroffenen zu verbinden, muss deshalb am Anfang des Erörterungsprozesses der „rechtssicheren Beförderung“ stehen und nicht am Ende.
Die Individualisierung der entsprechenden Rollstuhlbeschaffung ist das genaue Gegenteil von Inklusion. Sie würde die Erfahrung vieler Betroffener, nämlich dass jede Form von Teilhabe nach wie vor persönlich erkämpft werden muss, endgültig in Vorschriften gießen und hätte eine verheerende Signalwirkung für andere Bereiche der Inklusion.
