„Fördern statt testen – Sprachförderung für alle!“ fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (Drucksache 17/1671) der am 5. Juni im Abgeordnetenhaus eingebracht und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den an Hauptausschuss überwiesen wurde.
In dem Antrag wird der Senat aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die sprachliche Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege deutlich intensiviert werden kann. Dabei geht es sowohl um der Kinder mit nicht-deutscher Herkunftssprache, als auch um Kinder, die wegen Behinderung bzw. drohender Behinderung oder wegen Sprachdefiziten aus anderen wie z.B. sozialen Gründen einer besonderen Sprachförderung bedürfen.
Förderbedingungen an Schulen nicht weiter verschlechtern
Dringlich auf die Tagesordnung der Abgeordnetenhaussitzung gesetzt hat die Linksfraktion am 19. Juni den Antrag „Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen fördern – ohne Wenn und Aber“ (Drucksache 17/1703), in dem der Senat aufgefordert wird, bei der Personalbemessung dafür zu sorgen, dass weitere Verschlechterungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht in den Regelschulen zum neuen Schuljahr 2014/15 verhindert werden. Dabei bezog sich die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Regina Kittler, auf die Antwort des Senats auf ihre Anfrage „Personal für die Integration von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berliner Schulen“ (Drucksache 17/13874) vom 2. Juni 2014. In dem vom Senat vorgelegten Zahlenwerk wird deutlich, dass die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Jahr für Jahr schneller wächst, als die Zahl der Lehrkräfte. Auch dieser Antrag wurde in o.g. Ausschüsse verwiesen.
Senat aktiv für Frauen mit Behinderungen
Zum Thema „Gender Mainstreaming in der Politik für Menschen mit Behinderungen“ stellte die Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) eine schriftliche Anfrage. Für den Senat antwortete der Staatssekretärs für Soziales, Dirk Gerstle, am 22. Mai 2014 (Drucksache 17/13770). Mit der Antwort gibt der Senat einen Überblick, was er alles für Frauen mit Behinderungen tut. „Der Senat setzt sich für eine Willkommenskultur und den Abbau noch vorhandener Zugangsbarrieren bei Mehrfachdiskriminierungen ein, wovon insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund sowie ältere und Frauen mit Behinderung betroffen sind.“ Dies beginnt bei der geschlechtsspezifischen Erfassung der Daten bei der Eingliederungshilfe und geht auch in die Bereiche Schutz vor Gewalt, (Aus)Bildung, Arbeit bis hin zum Girls’Day (Mädchenzukunftstag). Dabei ist es für den Senat wichtig, „dass die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK mit der Beteiligung Betroffener bzw. den Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung entwickelt werden, um passgenaue Ergebnisse zu erzielen.“ Also alles prima? Dazu hätten wir gern Ihre Meinung.

