Neues aus der Politik

Berlin braucht bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulhelfern.

von: André Nowak

Menschen mit Behinderung

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Schulhelferinnen und –helfer kommen vorrangig für die Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelschulen zum Einsatz. Dieser Unterstützungsbedarf steigt, da immer mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regelschulen besuchen. Trotzdem wurden mit Beginn des neuen Schuljahres die bisher zur Verfügung stehenden Schulhelferstunden für eine Reihe von Schulen gekürzt und Schulhelfer an andere Schulen versetzt. Deswegen fordert die Fraktion DIE LINKE mit einem dringlichen Antrag „Schulhelfer/-innen für die Berliner Schulen: Statt Kürzung bedarfsgerechte Ausstattung“ (Drucksache 17/1820 vom 17.08.2014). Der Antrag wurde im Abgeordnetenhaus am 18. September in die Ausschüsse überwiesen. Nach Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und einem einstimmig angenommenen Änderungsantrag von SPD und CDU schlägt der Ausschuss die Annahme des Antrages unter der neuen Überschrift „Versorgung mit Schulhelferinnen und Schulhelfer auch 2015 sicherstellen“ vor.
Zum gleichen Thema stellten auch die Abgeordneten Regina Kittler (DIE LINKE) sowie die Abgeordneten Martin Delius und Alexander Spieß (PIRATEN) Anfragen an den Senat. Staatssekretär Mark Rackles (SPD) verwies in seinen Antworten (Drucksachen 17/14467 und 17/14456) darauf, dass das Landesrecht keinen individuellen Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Schulhelferstunden vorsieht. Er bestritt, dass es Kürzungen bei Schulhelferstunden gab, diese blieben bei rund 9.600 Stunden pro Woche. Allerdings stieg die Zahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Was für eine Logik?

„Sprechende“ Busse und Straßenbahnen

Zur Sitzung des Abgeordnetenhauses am 8. Oktober hat die PIRATEN-Fraktion einen Antrag „Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Fahrgäste erhöhen durch >sprechende< Busse und Straßenbahnen“ (Drucksache 17/1882) eingebracht. Mit einem weiteren Antrag vom 24. September fordert die Fraktion „Kein Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit – zweite Rampe bei allen Eindeckerbussen wieder einführen“ (Drucksache 17/1839).
Zur Kenntnis genommen wurde der vom Senat vorgelegte Nahverkehrsplan 2014 bis 2018 (Drucksache 17/1889).

Barrierefreie Markthallen

Mit diesem Thema befasst sich eine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) und die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Drucksache 17/14469) lässt auch wieder staunen. So ist die Armenius-Markthalle in Mitte stufenlos zugänglich, aber die (nicht behindertengerechten) Toiletten sind nur über Stufen zu erreichen. Trotzdem ist der Zustand der Markhalle aus Senatssicht nicht zu beanstanden! Barrierefrei im umfassenden Sinne ist dagegen aus Sicht des Senats die Marheinecke-Halle in Kreuzberg. Interessant auch folgender Satz: „Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt in Berlin zurzeit nur anlassbezogen (wesentliche bauliche Änderungen), d.h. es gibt kein allgemeines Programm zur Beseitigung von bestehenden Defiziten.“ Warum eigentlich nicht?

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes

Im Rahmen der Veranstaltung „Behindertengleichstellungsgesetz im Dialog“ am 16. September 2014 diskutierten rund 100 Expertinnen und Experten über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts der Universität Kassel sowie über Entwicklungspotenziale des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene wissenschaftliche Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durch Prof. Felix Welti ist abgeschlossen. In dem Bericht ging es um die Frage, inwieweit sich das seit gut zwölf Jahren geltende Gesetz bewährte und an welchen Stellen es – auch mit Blick auf die danach ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention – Änderungsbedarf gibt.
In der Diskussion wurde deutlich, dass es vor allem Novellierungsbedarf zum Instrument der Verbandsklage, zu Möglichkeiten der Partizipation, zur Herstellung von Barrierefreiheit im privatrechtlichen Bereich sowie zur Verwendung der Leichten Sprache gibt. Abschließend kündigte das BMAS die Novellierung des BGG in 2015 mit dem Ziel an, es zum 1. Januar 2016 in Kraft treten zu lassen. Der Bericht und weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.bmas.de.

Monitoring-Stelle veröffentlicht Fragenliste

Die Monitoring-Stelle hat die Fragenliste des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Deutsche übersetzen lassen, um den Zugang zu den Inhalten für einen möglichst breiten Interessentenkreis zu erleichtern. Die vom Ausschuss im April 2014 bekannt gegebene Fragenliste steht im Zusammenhang mit der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands vom August 2011 zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Die Bundesregierung ist nun angehalten, die 25 Fragen in schriftlicher Form zu beantworten.

Frauen vor Gewalt schützen

Frauen mit Behinderungen sind in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen. Zur diesjährigen 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder (GFMK) am 1. und 2. Oktober forderte die Monitoring-Stelle zur UN-BRK die Beteiligten auf, ihren Beschluss von 2012 endlich umzusetzen und ein gemeinsames Handlungskonzept zum Schutz von Frauen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Mehr dazu:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle