Neues aus der Politik

Senat konkretisiert die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien Berlins

von: André Nowak

Dr. Simon Weiß, MdA, Piratenfraktion Berlin, aufgenommen am 05.06.2014

Dr. Simon Weiß von den Piraten fragte provokant nach: „Barrierefreie Informationstechnik – Kein Thema mehr für Berlin?“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2015 auf Vorlage von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja (CDU) eine Konkretisierung der „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ beschlossen.
Dazu Senator Czaja: „Wir sind im bundesweiten Vergleich auf dem richtigen Weg bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention… Die Senatsverwaltungen werden verstärkt darauf hinwirken, dass gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen umgesetzt wird.“
Als eine strukturelle Maßnahme wurde unter anderem beschlossen, die Koordinierungs- und Kompetenzstellen der Senatsverwaltungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzurichten bzw. weiterzuentwickeln. In den Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ sind Menschen mit Behinderung in den jeweiligen Senatsverwaltungen aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung von behindertenpolitisch bedeutsamen Konzepten und der Überprüfung entsprechender Rechtsvorschriften zu beteiligen. Diese Arbeitsgruppen sind zu unterstützen und abzusichern.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass im Bereich der Barrierefreiheit die im Landesgleichberechtigungsgesetz verankerten „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ zu „Leitlinien für ein barrierefreies Berlin 2020“ weiterentwickelt werden. Hierzu soll eine gesonderte Senatsvorlage bis Ende Juni vorliegen.
BBV-Vorsitzender Dominik Peter begrüßte das vorgelegte 20-seitige Papier. „Es enthält einige sehr wichtige Vorhaben, deren Umsetzung sicher nicht leicht sein wird“, so Dominik Peter. Er sieht aber auch noch Diskussionsbedarf zu einzelnen Maßnahmen und deren praktische Umsetzung und einige Punkte bedürfen auch noch einer Ergänzung bzw. Konkretisierung. Zwischen der derzeitigen Praxis und den Leitlinien klafft an vielen Stellen noch eine große Lücke. Dies beginnt schon bei der Beteiligung der Behindertenorganisationen an der Politik, zum Beispiel durch die nur zum Teil regelmäßig arbeitenden Arbeitsgruppen bei den Senatsverwaltungen. Der BBV wird sich an der Diskussion aktiv beteiligen und auch mit der Politik auf Veranstaltungen und über die BBZ das Gespräch suchen.

Taubblinde Menschen müssen weiter warten

„Wir wissen jetzt, dass der Senat nicht weiß, wann das Merkzeichen „Tbl“ kommen wird. Wir wissen jetzt auch, dass dem Senat aktuell keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass „taubblinde Menschen in Berlin die im Einzelfall erforderlichen Unterstützungsleistungen – einschließlich Assistenzleistungen – nicht bzw. in nicht ausreichendem Umfang gewährt werden,“ erklärte der Abgeordnete Alexander Spies (Piraten) zur Antwort von Staatssekretär Dirk Gerstle (CDU) auf seine Frage „Die reale Versorgungssituation taubblinder Menschen in Berlin“ (Drucksache 17/16263).
Auf die Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (Grüne) „Frauenbeauftragte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – Wie lief das Pilotprojekt und wie ging es dann weiter?“ konnte Staatssekretär Gerstle weniger auf Erreichtes verweisen, zeigt sich aber interessiert an der weiteren Entwicklung (Drucksache 17/16247).
Zwei Anfragen durfte auch Staatssekretär Andreas Statzkowski (CDU) im Auftrag des Senats beantworten. Zum einem die Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (Piraten) „Barrierefreie Informationstechnik – Kein Thema mehr für Berlin?“ (Drucksache 17/16219). Dies wies der Staatssekretär selbstverständlich zurück und verwies auf den derzeit in der Beratung befindlichen Entwurf eines Berliner E-Government-Gesetzes sowie das Schreiben an die Berliner Behörden vom 6.12.2011, mit dem klargestellt wurde, dass die BITV 2.0 Grundlage für die IT-Arbeit ist.

60 Prozent der Berliner treiben Sport

In der zweiten Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) ging es um die „Entwicklung der Berliner Sportvereine“ (Drucksache 17/16204). Hier verwies der Staatssekretär auf eine positive Entwicklung. 2014 gab es in Berlin 2.012 Sportvereine mit 531.253 Mitgliedern. Der Berliner Behindertensportverband hat 27.829 Mitglieder, der Gehörlosensportverband Berlin-Brandenburg 583 Mitglieder und Special Olympics Berlin 672 Mitglieder. Zirka 60 Prozent der Berliner treiben regelmäßig Sport. Für mehr Sporttreibende, auch in Folge des zu erwartenden Bevölkerungszuwachses sind mehr öffentliche Sportanlagen und mehr öffentliche Sportförderung notwendig. Diesbezüglich gibt es aber keine Planungen durch den Senat.
Rund 18 Millionen Euro verteilte der Stiftungsrat der Lotto-Stiftung Berlin in seiner Sitzung am 5. Juni 2015. Davon gingen unter anderem (als 1. Rate) 1.680.000 Euro an die Rheuma-Liga Berlin für ein Generationenbad im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowie 5.000 Euro für das 3. Rollstuhltanzfestival von Mit-Mensch e.V.
Kurz erwähnt sollen an dieser Stelle noch sein: die Frage des Abgeordneten Martin Delius (Piraten) „Inklusive Bildung von Schüler*innen mit Gehörlosigkeit“ (Drucksache 17/16089) beantwortet von Staatssekretär Mark Rackles (SPD); die einstimmige Annahme des Koalitionsantrages „Berliner Jugendberufsagenturen für Jugendliche mit Behinderungen öffnen“ im Abgeordnetenhaus (Drucksache 17/2312); der Bericht des Senats an das Abgeordnetenhaus zum Einsatz von Schulhelfern (Drucksache 17/2250 sowie das den Abgeordneten vorgelegte Nutzungs- und Entwicklungskonzept für den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (Drucksache 17/2236).

Neues aus dem Bundestag

Im Bundestag haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umsetzen“ abgelehnt (Drucksache 18/5163). Mit dem Antrag wurde gefordert, den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht noch vor der nächsten Bundestagswahl zu beenden. Darüber hinaus sollten die weiteren Empfehlungen des UN-Fachausschusses vom April 2015 zügig umgesetzt und dabei insbesondere die systematische Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ins deutsche Recht vorangetrieben werden. Die Linke unterstützte den Antrag.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zur „Evaluierung des dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes“ (Drucksache 18/5067) teilt die Bundesregierung u.a. mit, dass sie bis Ende 2015 einen Bericht über die Auswirkungen des 2013 beschossenen Conterganstiftungsgesetzes vorlegen will.