Neues aus der Politik

Ministerin Nahles: Bundesteilhabegesetz kommt, aber mehr Geld gibt es nicht!

von: André Nowak

xVom 8. bis 11. September diskutierte der Bundestag den Haushaltentwurf für 2016. Im Mittelpunkt stand die aktuelle Situation mit den nach Deutschland kommenden Flüchtlingen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen fanden leider kaum Berücksichtigung.
Andrea Nahles (SPD), die Bundesministerin für Arbeit und Soziales sagte in ihrer Rede: „… nach Abschluss eines intensiven Dialoges mit allen Betroffenen werden wir im kommenden Jahr auch ein Bundesteilhabegesetz vorlegen. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden wir Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit und mehr Teilhabe eröffnen. Aber – das sage ich direkt dazu – : Alles was wir tun werden, werden wir so gestalten, dass wir damit keine neue Ausgabendynamik auslösen.“ Im Klartext: Das Gesetz kommt, aber mehr Geld gibt es nicht.
Auch das Abgeordnetenhaus diskutierte am 10. September den vom Senat eingebrachten Doppelhaushalt für 2016 und 2017 (Drucksache 17/2400). Die mehrere tausend Seiten umfassenden Haushaltsentwürfe werden nun in den Ausschüssen weiter beraten.

Flüchtlingskinder mit Behinderungen
Mit einem Antrag „Versorgung und Förderung von Kindern mit Behinderung aus Flüchtlingsfamilien sicherstellen“ (Drucksache 17/2374) fordert die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom Senat, umgehend eine Ausführungsvorschrift zum § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erlassen, um im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sicher zu stellen, dass alle Kinder mit Behinderung schnell und umfassend die Hilfen und Förderungen erhalten, die ihnen eine gute Entwicklung ermöglichen. Gegenwärtig, müssen Kinder mit Behinderung aus Familien von Geflüchteten oft monatelang auf die Gewährung von medizinischen Leistungen, Pflegehilfsmitteln, Mobilitätshilfen, therapeutischer Förderung usw. warten. Der Antrag wurde in den Sozialausschuss überwiesen.

Inklusive Schule schreitet voran
30.490 Erstklässlerinnen und Erstklässlern hatten am 7. September ihren ersten Schultag. Dies und weitere Fakten präsentierte die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) in einer Pressemitteilung zum Beginn des neuen Schuljahres.
Rund 422.230 Schülerinnen und Schüler lernen im Schuljahr 2015/16 an den allgemein bildenden sowie beruflichen Schulen, deutlich mehr, als in den vergangenen Jahren. Neben umfangreichen Sanierungsvorhaben an den Berliner Schulen einschließlich Sanitäranlagen stellt das Land 127,5 Millionen Euro für Ergänzungsbauten (2014-2016) bereit. Hierbei soll es sich um Gebäude in Systembauweise von hoher Qualität, barrierefrei und mit Klassen- und Gruppenräumen handeln.
„Die Berliner Schule – so die Bildungssenatorin – schreitet auf ihrem Weg zur Gestaltung einer inklusiven Schule weiter voran. Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich rund 60 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Integration, also an Regelschulen, lernen. Zu den Planungen auf dem Weg zu einer inklusiven Schule nannte Sie folgende Punkte: 1. Die Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Inklusiven Schwerpunktschulen sowie deren Festlegung, 2. Den weiteren Aufbau der Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren, 3. Unterstützungs- und Fortbildungsprogramme für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie 4. die Finanzierung von Fortbildungen an den Schulen in Höhe von 450.000 Euro. Im Rahmen des Projekts Inklusion sollen weitere Facharbeitsgruppen gebildet werden.

Blut spenden mit Hindernissen
Können blinde Menschen in Berlin ohne Diskriminierung Blut spenden? Dies wollte die Abgeordnete Elke Breitenbach (DIE LINKE) vom Senat wissen. Staatssekretärin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) teilte mit, dass grundsätzlich in Berlin die Möglichkeit für blinde Menschen besteht, Blut zu spenden. Lediglich bei dem Blutspendedienst Haema AG ist dies nicht möglich. Da konkrete Interessenbekundungen von blinden/stark sehbehinderten Menschen an einer Blutspende nach Aussage der Blutspendedienste lediglich Einzelfälle darstellen, gibt es noch keine Fragebögen in Brailleschrift. Dies will der Senat nun ändern. (Drucksache 17/16844)

2. Pflegereformgesetz im Bundestag
Das 2. Pflegestärkungsgesetz liegt jetzt im Bundestag zur Beratung vor (Drucksache 18/5926). Mit dem 2. Teil der Pflegereform (der 1. Teil ist mit einigen Leistungsverbesserungen seit Januar 2015 in Kraft) soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Statt 3 Pflegestufen soll es fünf Pflegegrade geben, dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Zur Finanzierung soll der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,2 Prozentpunkte steigen. Verbesserungen sind auch für pflegende Angehörige vorgesehen und die Bundesregierung will mit dem Gesetz auch die Bürokratie eindämmen.

Bundesregierung kennt keine Wahlrechtsausschlüsse 
Laut Bundesregierung kennt das deutsche Recht keine Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen. Das Bundeswahlgesetz (§ 13) verstößt nicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. „Diese Aussage ist unerträglich, da sie nichts mit der Realität zu tun hat. In Deutschland sind Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie dürfen weder selbst wählen, noch sich zur Wahl stellen. Das betrifft auch viele Menschen mit Behinderungen“, so Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache 18/5933). Seit 2011 verweisen das Institut für Menschenrechte, Behindertenverbände und mehrere Parteien auf die Notwendigkeit, das Wahlrecht zu ändern. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf fehlende Daten und Fakten und eine deshalb von ihr in Auftrag gegebene Studie, deren Ergebnis sie Anfang 2016 erwartet.

Handbuch ist noch nicht zur Hand
In einer Anfrage wollte der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/ Die Grünen), wann das laut Koalitionsvertrag angekündigte Handbuch zum barrierefreien Fernlinienbusverkehr vorliegen wird. Die Bundesregierung antwortete, dass im Herbst ein Konzept für die Erstellung des Handbuches erarbeitet werden soll und dann auch erst gesagt werden kann, wann das Buch selbst vorliegen soll (Drucksache 18/5913, S. 18).

 

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