Neues aus der Politik

André Nowak

von: Berliner Behindertenzeitung

Drei große Vorhaben auf behindertenpolitischem Gebiet will die große Koalition von CDU/CSU und SPD im Bundestag 2016 noch auf dem Weg bringen. Dies sind neben dem Bundesteilhabegesetz noch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und die Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ob ihr damit noch vor der Bundestagswahl 2017 ein großer Wurf in der Behindertenpolitik gelingt, ist noch offen.

Behindertengleichstellungsgesetz mit wichtigen Änderungen

Das Bundesteilhabegesetz liegt noch nicht vor, aber die Ankündigung, dass die einkommens- und Vermögensabhängigkeit bleiben wird, lässt nichts Gutes erahnen. Mehr Hoffnung auf wirkliche Verbesserungen gibt es beim Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“, welches das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12. November veröffentlicht hat. Bis zum 4. Dezember sollen nun die Länder und die Zivilgesellschaft ihre Stellungnahmen abgeben, am 9. Dezember folgt dann im BMAS eine zweistündige Anhörung. Danach soll der Entwurf von der Bundesregierung beschlossen und dann im Bundestag beraten werden.

xZu den geplanten Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) gehören u.a. die Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut derUN-Behindertenrechtskonvention, die Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, die Stärkung der Leichten Sprache, die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung eines Schlichtungsverfahrens sowie die rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände von Menschen mit Behinderungen.

Das dritte Vorhaben ist die Fortschreibung des Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der 1. Aktionsplan wurde von den Behindertenorganisationen sehr kritisch bewertet. Nun liegt der Entwurf des 2. Aktionsplanes (www.gemeinsam-einfach-machen.de/arbeitsentwurf) zur Diskussion vor.

Umsetzung des Inklusionsgebotes in Deutschland

Für die behindertenpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, Katrin Werner sind die Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage ihrer Bundestagsfraktion (Drucksache 18/3460) zur Umsetzung des Inklusionsgebots ernüchternd. Zu knapp 250 Fragen legte die Bundesregierung den Stand zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Die Frage, ob die Regierung eine Gesetzesprüfung in Hinblick auf eine Vereinbarkeit mit UN-Behindertenrechtskonvention plant, verneint die Regierung mit der Begründung, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem erwartenden Erkenntnisgewinn steht. Auch ein direkter Zusammenhang zwischen Armut und Behinderungen ist der Regierung nicht bekannt. Das sehr umfangreiche Dokument inklusive 12 Anlagen finden Sie auch auf www.katrinwerner.de.

Bundestag beschließt „Zweites Pflegestärkungsgesetz

Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele hat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSGII), das am 13.11.2015 vom Bundestag verabschiedet wurde, begrüßt. Als Erfolg hob Bentele die Einführung eines neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit sowie eines neuen Begutachtungsverfahrens und die stärkere Teilhabe als Element des PSG II hervor und sie begrüßte die weitere Stärkung häuslicher Pflege, insbesondere durch Einführung der pflegerischen Betreuungsleistungen als Regelleistung.

Der am 17.11.2015 vorgestellte „BARMER GEK Pflegereport 2015“ verdeutlicht, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland stärker als bisher vorausgesagt steigen wird. Im Jahr 2060 werden geschätzt 4,52 Millionen Menschen gepflegt werden.

Berliner Erklärungder Behindertenbeauftragten

Unter der Überschrift „Teilhabe stärken, Barrieren abbauen und Gerechtigkeit voranbringen“ steht die Erklärung der vom 50. Treffen der Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten vom 30. Oktober 2015.

Diese umfasst eine Reihe von Forderungen mit dem Ziel, Inklusion nach den Vorgaben derUN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umzusetzen. Dazu zählt, das derzeit in Arbeit befindliche Bundesteilhabegesetz und die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Hochdruck auf den Weg zu bringen.

Die Beauftragten betonen, dass es keine Inklusion zum Nulltarif gebe: „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, für das Bundesteilhabegesetz die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Eindringlich appellieren sie an Bund, Länder und Kirchen, eine Entschädigung für diejenigen zu ermöglichen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Unrecht erfahren haben. Die dafür geplante Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ müsse endlich auf den Weg gebracht werden.

Auch die Lage von Flüchtlingen mit Behinderungen wollen die Beauftragten im Blick behalten.

Berlin wählt 2016

Am 18. September 2016 wählt Berlin das neue Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen (Drucksache 17/2475). Die letzten Wahlen waren am 18. September 2011. Die Parteien stehen u.a. jetzt vor der Aufgabe, ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zu nominieren. Inwieweit Menschen mit Behinderungen und Vertreter ihrer Organisationen dabei berücksichtigt werden, wird die BBZ beobachten und darüber in den kommenden Ausgaben berichten. Ebenso, wie die Verwaltung in allen Stadtteilen eine barrierefreie Wahl ermöglichen wird.

Berlin mit 8,42 Prozent Spitze

Mit langen Zahlenreihen ist der Bericht des Senats „über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung für die Jahre 2012 und 2013“ (Drucksache 17/2543) versehen. Mit 8,42 Prozent – so der Senat – wurde die vorgeschriebene Pflichtquote von 5 Prozent deutlich überschritten. Der öffentliche Dienst wird damit aus Senatssicht in Berlin seiner Vorbildfunktion gerecht. Berlin ist auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern Spitze. Dabei gibt es zwischen den einzelnen Verwaltungen deutliche Unterschiede. Die hohe Zahl der Schwerbehinderten kommt überwiegend durch erworbene Behinderungen im Berufsleben und weniger durch neueingestellte Auszubildende und Beschäftigte zu Stande.

Neue Lottogewinner

Über 18 Millionen Euro konnte die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin im 2. Quartal 2015 verteilen (Drucksache 17/2511). Da an dieser Stelle der Platz fehlt, sei interessierten Lesern empfohlen, auf der Homepage des Abgeordnetenhauses selbst zu schauen, für welche Vereine und Projekte kleinere oder größere Summen bewilligt und welche Anträge abgelehnt wurden.

BMAS bietet neue CD mit Informationen für behinderte Menschen

Diese CD beinhaltet mehrere Broschüren mit Informationen für behinderte Menschen, u.a. den Ratgeber für Menschen mit Behinderung, den Teilhabebericht 2013 – alles auch in Leichter Sprache, im PDF- und Word-Format. Die CD kann im Internet kostenlos über www.bmas.de unter der Rubrik „Publikationen“ bestellt werden).