Neues vom Landesbehindertenbeirat

Kurzprotokoll der 24. Sitzung des Landesbeirats vom 7.Mai 2014.

von: Heike Schwarz-Weineck

barrier-77491In seiner 24. Sitzung am 07.Mai gab der Geschäftsführer der BBI Gesellschaft für Beratung Bildung Innovation mbH dem Gremium einen Überblick über die wesentlichsten Ergebnisse der Evaluation des Umstellungsprozesses der Hilfebedarfsgruppensystematik in vollstationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung.
Eine Kernfrage war, wie der tatsächliche Zeitverbrauch in Bezug auf die so genannten Lebensbereiche ist und welchen Aufwand das Personal zeitlich zu realisieren hat, denn die Zeitbemessung ist auch Grundlage für die Bemessung der Einstufung und der Vergütung.
In den Empfehlungen der BBI geht es u.a. um das Zugänglichmachen der Tagesstruktur für Menschen mit Behinderung in ambulant betreuten und privaten Wohnformen und eine landeseinheitliche Diskussion über Inhalt, Qualität und Standards der Tagesbetreuung.
Es wurde festgestellt, dass das gesamte angewandte Verfahren rechtskonform ist, aber dem Rechtsempfinden der unmittelbar Betroffenen widerspricht. Insgesamt gab es 796 Widersprüche gegen die Umstellungsbescheide. BBI hat empfohlen, dass im Zuge der Erstellung des Bundesleistungsgesetzes Veränderungen aufzunehmen sind und ein zentraler medizinisch pädagogischer Fachdienst eingerichtet werden sollte. Bevor es zu gerichtlichen Verfahren kommt, muss es eine Stelle zur außergerichtlichen Klärung geben.
Überdies wurde die Empfehlung gegeben das Aufgabenfeld der Fallmanager zu verbessern. Angesprochen wurden hier insbesondere Fragen der Verfahrenstechnik und der Qualifikation. Vor Abschluss des Prozesses will die Senatsverwaltung die bundesweite Entwicklung abwarten, um dann entsprechende Verfahren abzustimmen. Unabhängig davon sind bereits Gespräche des Senats mit den Angehörigenverbänden geplant. Das Gremium hat eingefordert, im bevorstehenden Diskurs die Betroffenen zu beteiligen und den Landesbeirat nicht erst zu informieren, wenn die Entscheidungen gefallen sind.
Der über 200-seitige Endbericht ist hier abrufbar: www.bbi-consult.de/files/03_05_14_abschlussbericht.pdf

Ablehnung von Hausgebärdenkursen

Gehörlose und stark schwerhörige Kinder hörender Eltern haben eine Herausforderung: Sie können in ihrer Familie gar nicht oder nur schlecht lautsprachliche Kommunikation erlernen. Im Gegensatz zu gehörlosen Kindern gehörloser Eltern können sie auch von ihren Eltern „auf natürlichem Weg“ nicht oder nur schlecht gebärdensprachliche Kommunikation erlernen. Der Landesbeirat hat daher einstimmig beschlossen den Senat entsprechend des Antrags des Elternverein Hörbehinderter Kinder Berlin Brandenburg e. V. und des Gehörlosenverband Berlin e.V. aufzufordern, Hausgebärdensprachkurse durch einen tauben qualifizierten Dozenten für hörende Familien mit einem tauben Kind zu fördern, damit die Eltern befähigt werden mit ihrem Kind in der so wichtigen Deutschen Gebärdensprache (DGS) kommunizieren können. Dies ist bislang nicht möglich, da den Jugendämtern ein entsprechender Ermessensspielraum fehlt. Sie können Maßnahmen für das Kind definieren, aber nicht für die Eltern.

Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle Berlin

Nach der Vorgabe aus der UN-BRK Artikel 33 ist innerstaatlich ein unabhängiger Mechanismus zu schaffen. Eine Stelle die nicht weisungsgebunden und in keiner Hierarchiekette steht. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Auch für das Land Berlin ist eine Stelle dort eingerichtet worden. Einer der Mitarbeiter berichtete über die bisherige Arbeit. Hauptaufgabe ist die Erstellung einer Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-BRK mit Schwerpunkt auf dem Landesgleichberechtigungsgesetz. Gegenwärtig ist eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe des Senats mit der Erarbeitung einer Senatsvorlage zur Umsetzung der behindertenpolitischen Leitlinien beschäftigt.
Auf dem Fachtag am 21. Mai werden die Ergebnisse der Normprüfung zum Landesgleichberechtigungsgesetz vorgestellt.
Herr Scherr von der Monitoring-Stelle Berlin betont die Wichtigkeit der Beteiligung des Landesbeirats an dem begonnenen Prozess und unterbreitete weitere Gesprächsangebote.

Gespräche mit Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister

Der Vorsitzende des Landesbeirats und seine Stellvertreterinnen haben begonnen, zusammen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, behindertenpolitische Grundsatzgespräche mit allen Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister zu führen. Über die ersten Gespräche wurde berichtet.

  • Beim Regierenden Bürgermeister wurde unter anderem verdeutlicht, dass es gegenwärtig noch keine Willkommenskultur für Menschen mit Behinderung in Kultureinrichtungen Berlins gibt. Vor diesem Hintergrund konnte der Regierende für die Schirmherrschaft eines Projektes „Inklusion in der Kultur“ gewonnen werden.
  • Bei Frau Scheeres wurde neben dem Thema inklusive Schule das Fehlen der „AG Menschen mit Behinderungen“ für den Bereich Jugend ihres Hauses angesprochen. Ein weiteres Thema war Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
  • Bei Herrn Senator Müller wurde unter anderem angesprochen, dass es zu wiederholten Ausfällen der AG Bauen gekommen ist. Dies war ihm nicht bekannt und versprach dem nachzugehen.
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Landesbehindertenbeauftragter Dr. Schneider.

Ferner haben sich die Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung ausführlich über eine nach § 5 Abs. 1 des LGBG mögliche erneute Berufung von Herrn Dr. Schneider als Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beraten. Die Diskussion und das daran anschließende Votum haben gezeigt, dass Herr Dr. Schneider nach Auffassung des Landesbeirats die Interessen der im Landesbeirat aktiven Vereine und Verbände in den letzten Jahren hervorragend vertreten hat und für die Menschen mit Behinderung im Land Berlin viel erreichen konnte. Das Gremium sprach zur Vorbereitung des gesetzlich vorgesehenen Einvernehmens mit dem Senat Herrn Dr. Schneider sein Vertrauen aus.