Hauptthema der 25. Sitzung waren die Ergebnisse der Normprüfung zum Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) durch die „Monitoring-Stelle Berlin“ beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und die Erörterung des weiteren Novellierungsbedarfs aus Sicht des Landesbeirats.
Normenprüfung in diesem Sinne heißt, relevante Rechtsmaterien des Landes Berlin werden dahingehend geprüft, ob es aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich ist, auf Länderebene gesetzgeberisch beziehungsweise verordnungsrechtlich tätig zu werden. Zum einen befasst sich die Prüfung auf der Ebene der Vereinbarkeit von Gesetzesnormen – in Gestalt einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle – mit der Einhaltung der Konvention. Zum anderen steht auf der Ebene der Gesetzesgestaltung die staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention im Mittelpunkt der Prüfung.
Das Gremium wurde über die Herangehensweise beim LGBG informiert, welche Artikel der UN-BRK herangezogen wurden und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben. Nicht alle im LGBG enthaltenen Paragraphen sind im Zusammenhang mit der UN-BRK relevant. Daher werden nicht zu allen Paragraphen Änderungsvorschläge gemacht. Betont wurde die wichtige Ebene der Einbeziehung der Menschen mit Behinderung in den Prozess der Umsetzung der UN-BRK nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. Als ein dafür bundesweit vorbildliches Beispiel wurden die Berliner Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung in den Senatsverwaltungen hervorgehoben, welche auch eine Festschreibung im neuen LGBG erfahren sollten, um so diese Institution auf eine gesetzliche Ebene zu heben und eine stärkere Verbindlichkeit zu erreichen.
Im bisherigen LBGB war in Bezug auf Zugänglichkeit/Barrierefreiheit lediglich eine reine Definition in § 4 a enthalten, aus dem sich jedoch keine Pflicht ableitete. Nach Art. 9 der UN-BRK soll dies nun gewährleistet werden. Umfasst wären damit Barrieren im Bestand, Dienstleistungen und private Rechtsträger. Außerdem ist die Auffindbarkeit für Menschen mit Sinnesbehinderungen aufgenommen worden.
In Analogie zum AGG, soll zukünftig im LBGB die Beweislastumkehr bei mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung vorgesehen werden. Außerdem ist eine Legaldefinition für angemessene Vorkehrungen mit aufgenommen worden, um bestehende Ungleichheiten auszugleichen.
Im weiteren Verlauf wurde noch eine Vielzahl von Vorschlägen der Monitoring-Stelle Berlin diskutiert. Das Diskussionspapier zum LGBG wurde vom DIMR im Internet veröffentlicht und stellt für den Senat lediglich eine Empfehlung dar. Es ist abzuwarten, was und in welcher Form die enthaltenen Vorschläge in die Gesetzesnovelle übernommen werden.
Das Gremium stellte Überlegungen an, wie es sich in den Prozess der Novellierung einbringen und mit wem man auf politischer Ebene den Prozess voranbringen kann. Der Landesbeirat wird dazu eine Arbeitsstruktur entwickeln und eine Arbeitsgruppe einrichten.
15 Jahre LGBG
Aus Anlass des 15-jährigen Bestehens des Landesgleichberechtigungsgesetzes (Kurzform LGBG) im Mai diesen Jahres, war von Vertretern der Behindertenbewegung die Idee entwickelt worden, eine Dokumentation mit Zeitzeugenberichten zu erstellen. 15 Jahre LGBG bedeuten auch zugleich 15 Jahre Artikelgesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin.
Allerdings ist der eigentliche Jahrestag bereits verstrichen, so dass die Initiatoren gemeinsam mit dem Landesbeirat Überlegungen anstellen, wie die vorhandenen Beiträge in ein neues Konzept einfließen können.
Eine Möglichkeit wäre die Auflage einer behindertenpolitischen Schriftreihe, die zu einem späteren Zeitpunkt dann eine Zusammenfassung mit Erweiterungen und Bezug auf den 20. Jahrestag des LGBG als Buch oder Broschüre herausgebracht werden könnte. So würde die Einmaligkeit der Entwicklung der Behindertenpolitik in Berlin, die bundesweit so nicht zu finden ist, eine Würdigung erfahren.
Das Vorhaben sollte generell auf eine breitere Basis gestellt werden. Im Rahmen eines Inklusionsprojektes könnten dann auch Gelder bei der Aktion Mensch beantragt werden.
Gespräch mit der Bundesbeauftragten
In einem Gespräch mit der Bundesbeauftragten, Frau Bentele, am 18.06.2014, wurden
eine Reihe von Schnittpunkten erörtert, die sich ergeben, wenn der Bund Vorhaben umsetzt, für die das Land Berlin Genehmigungsbehörde ist. Dies betrifft z.B. Bauvorhaben wie die an der Neuen Wache, der Staatsoper und der Staatsbibliothek.
Ein weiteres Thema war der Runde Tisch Mobilität, der durch den TÜV abgehalten wird. Es wurde verdeutlicht, dass hier nicht eine verkehrsrechtliche Regelung im Mittelpunkt stehen darf, sondern die Sicherstellung einer entsprechenden Rollstuhlausstattung.
Angesprochen wurden auch die Forderung nach Sachverständigen für Barrierefreiheit im Sinne der Dresdner Erklärung der Landesbeauftragten, die Regelungen zum Gehörlosengeld sowie die Forderung, dass Deutschland endlich auch die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU unterzeichnen sollte.
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