Neues vom Landesbehindertenbeirat

Protokoll der 29. Sitzung des Landesbeirats vom 04. März 2015.

von: Heike Schwarz-Weineck

xxDem Gremium wurde die Ombudsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Menschen mit Behinderung vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine bei der Lebenshilfe angesiedelte Einrichtung, die Prävention und Intervention im Bereich der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung fördern soll. Die Beratung erfolgt trägerübergreifend, bei Bedarf aufsuchend, kostenlos, vertraulich, zeitnah, unbürokratisch sowie parteilich im Sinne des Opferschutzes.
Zukünftig plant die Lebenshilfe, in Anlehnung an die Funktion der Frauenbeauftragten, in ihren Einrichtungen modellhaft die Einführung von Delegierten (Männer und Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen). In Kooperation mit einer pädagogischen Bezugsperson solle diese zu Multiplikatoren ausgebildet werden um in enger Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle Ansprechpartner vor Ort für Themen wie Selbstbestimmung, Sexualität und sexualisierte Gewalt zu werden.
Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde vom Landesbeirat begrüßt, würde sich für die Zukunft aber wünschen, dass eine derartige Einrichtung Trägerunabhängig erfolgt.

Staatssekretär zu Gast

Zum Thema „Finanzielle Hilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Zeit von 1949-1975“ war als Gast der Staatssekretär für Soziales, Herr Gerstle, eingeladen.
Vom Landesbeirat war schon seit 2011 eingefordert worden, dass auch für diesen Personenkreis eine adäquate Anerkennung ihrer Leiden erfolgen muss, wie es im sogenannten Fonds Heimerziehung I erfolgt ist. Dem steht nun der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 27.11.2014 entgegen. Mit diesem ist eine Fonds-Lösung – analog der nicht behinderten Kinder und Jugendlichen, die in dieser Zeit in Heimen untergebracht gewesen sind – für diese Personengruppe ausgeschlossen worden. Die Betroffen werden auf Anpassungen im Rentenrecht, beziehungsweise das Opferentschädigungsrecht, verwiesen. Dies wurde von Landesbeirat stark kritisiert und als Diskriminierung gewertet.
Der Staatssekretär berichtete über die Hintergründe, die zu dem ASMK-Beschluss geführt hatten und dass der Heimkinderfonds I mit seinem temporären Leistungen dem Betroffenenkreis nicht ausreichend gerecht geworden sei. Daher werde für den angedachten Heimkinderfonds II andere nachhaltigere Wege gesucht. Dazu soll es im April auf Bundesebene einen Austausch geben. Sollte sich tatsächlich keine Möglichkeit derart finden lassen, würde die Debatte um eine zumindest kleinere Entschädigungsleistung für den Betroffenenkreis erneut aufgegriffen werden, die auch von Berliner Seite unterstützt würde.
Das Gremium unterstrich, dass es den Betroffenen nicht nur um eine finanzielle Entschädigung ginge, sondern um die Würdigung des erlittenen Unrechts und darum, dass ein derartiges Unrecht keinem Menschen mehr angetan werden darf.
Der Landesbeirat forderte den Staatssekretär und den Sozialsenator auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine nachhaltige Lösung für den angesprochenen Personenkreis geschaffen wird.

Anzeige

Durch Anklicken der Anzeige öffnet sich diese in einem größeren Fenster.

Entwicklungen bei Wohnheimplätzen

Der Mangel an stationären Wohnheimplätzen für schwerst mehrfach behinderte Menschen in Berlin und Sachstand zu deren Unterbringung in anderen Bundesländern waren ein weiteres Thema, zu dem der Staatssekretär um Unterstützung ersucht wurde.
Die Problematik wurde durch Beiträge von den Betroffenenvertreterinnen und Trägervertretern untermauert. Die Bedarfe wurden durch Vertreterinnen von Lotse, einer wichtige Anlaufstelle für Personen die einen Wohnplatz suchen, mit Zahlen unterlegt. Die Fachverwaltung stellte den bereits erreichten Stand in Berlin dar und berichtete über bereits geplante weitere Maßnahmen. Gegenwärtig befinden sich 15 geplante Projekte in der Umsetzung. Bei den Realisierungszeiträumen muss man etwa von 3 – 4 Jahren ausgehen.
Von der Trägerseite wurde angemerkt, dass bei der gegenwärtigen Wohnungsmarktlage eine Beschaffung von Wohnraum erschwert ist.
Das für Berlin die Unterbringung ambulant vor stationär erfolgen soll, wird zwar grundsätzlich begrüßt, doch wurde dabei offensichtlich bisher nicht ausreichend der gegenwärtige Bedarf an stationären Wohnplätzen der angesprochenen Personengruppe berücksichtigt. Seit 2009 ist hier ein ständiger Aufstieg zu verzeichnen.
Im Gremium wurde auch die Forderung nach einer konsequenten Auflösung der Sonderwelten diskutiert. Es muss eine Ambulantisierung erfolgen und den Menschen unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung die Möglichkeit geschafft werden, ihr Leben selbst in die Hand nehmen zu können. Eine Unterbringung in Heimeinrichtungen sei nicht mehr zeitgemäß.
Die Idee des Gremiums einer gemeinsamen Runde einzuberufen, die von Lotse moderiert werden könnte, begrüßte der Staatssekretär. So könnte ein gemeinsames Verständnis für die Bedarfe und die kurzfristigen Notwendigkeiten entwickelt werden. Es wird zu erörtern sein, wie man durch eine bessere Absprache aller Beteiligten zu einer verlässlichen Planung und Realisierung von kurzfristigen Möglichkeiten gelangen kann.

Informationen: Weitergehende Informationen zum „Landesbeirat für Menschen mit Behinderung“ finden sich unter www.berlin.de/lb/behi-beirat.