Pflegemütter behinderter Kinder gehen bei Mütterrente oft leer aus

Verein Mobil mit Behinderung fordert Nachbesserung der Mütterrente

von: Berliner Behindertenzeitung

Der Verein Mobil mit Behinderung kritisiert die Ungerechtigkeit,
die durch die Art und Weise der Gestaltung der Mütterrente entstanden
ist und fordert dringend eine Nachbesserung. Pflegemütter behinderter
Pflegekinder kommen nur dann in den Genuss der Mütterrente, wenn ihr
Pflegekind innerhalb seines ersten Lebensjahres in die Pflegefamilie
gekommen ist und wenn es eine anerkannte Pflegestufe hat. Pflegemütter
von Pflegekindern ohne Pflegestufe haben, wenn das Kind nach dem
zwölften Lebensmonat in die Pflegefamilie aufgenommen wurde, keine
Rentenansprüche.

Pflegemutter Brigitte Betzel-Haarnagel geht bei der Mütterrente leer aus
und ist sich sicher, dass auch andere Pflegemütter behinderter Kinder
betroffen sind. Ihr Pflegesohn kam im Alter von sechzehn Monaten in ihre
Familie, d.h. vier Monate zu spät für einen Anspruch auf Mütterrente.
Und das, obwohl sie ihm bis zu seinem Umzug in eine
Behindertenwohngruppe zwanzig Jahre lang eine liebevolle, erziehende und
pflegende Mutter war.

„Ich bin seit 1987 die amtierende Mutter für diesen jungen Menschen.
Sowohl meine Adoptivtochter als auch mein Pflegesohn haben eine
Behinderung. Mein Pflegesohn war nach der Geburt zunächst in eine andere
Pflegefamilie gekommen, die sich jedoch wieder von ihm trennte, weil sie
sie sich der Herausforderung, ein behindertes Kind großzuziehen, nicht
stellen konnte. Deshalb kam er erst mit sechzehn Monaten zu uns. Bis
heute kümmern mein Mann und ich uns viel um unsere beiden Kinder. Wir
sind ihre gesetzlichen Betreuer, wir treffen uns mehrmals wöchentlich
mit ihnen und wie schon die ganzen Jahre zuvor kommen wir auch für
zusätzliche Kosten auf, die der Staat, die Krankenkasse oder andere
nicht übernehmen wollen“, berichtet Brigitte Betzel-Haarnagel. Doch eine
Mütterrente stehe ihr nach jetziger Rechtslage für ihren Pflegesohn
nicht zu.

Ihre Erziehungsjahre von 1987 bis 1995 seien bei der Rentenberechnung
überhaupt nicht berücksichtigt worden, so die Rentnerin, die
ehrenamtliche Beraterin beim Verein Mobil mit Behinderung ist. Erst seit
1995 gibt es die Pflegeversicherung und für Elternteile, die ihr
behindertes Kind mit anerkannter Pflegestufe pflegen, werden
Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt.

Brigitte Betzel-Haarnagel hat eine Online-Petition gestartet, die sich
an das Bundesarbeitsministerium richtet. Darin fordert sie die
Abschaffung der Altersgrenze bei der Aufnahme von Pflegekindern zur
Erlangung der Mütterrente von Pflegemüttern: www.change.org