Drei Monate nach dem Fall der Berliner Mauer debattierte das Abgeordnetenhaus über die Behindertenpolitik im damaligen West-Berlin.
„Besondere Aufmerksamkeit verdienen nicht die behindertenspezifischen Angebote, sondern deren verstärkte Einbeziehung in das allgemeine gesellschaftliche Leben. Hierzu sind Bewusstseinsveränderungen in der Bevölkerung erforderlich, die von der Sozialpolitik zu fördern sind sowie gemeinsame Bildung und Erziehung von Behinderten und Nichtbehinderten und die Öffnung aller gesellschaftlichen Bereiche für Behinderte.“
Es grenzt an Sarkasmus, wenn der fortschrittlichste Beitrag im Rahmen der Debatte zur Behindertenpolitik von einem Abgeordneten der rechtsradikalen Republikaner stammt.
Aufgrund zweier großer Anfragen der SPD- und der CDU-Fraktion diskutierte das Abgeordnetenhaus von Berlin am 22. Februar 1990 die Behindertenpolitik des damaligen Rot-Grünen Senats. Die Republikaner waren bei den Wahlen vom 29. Januar 1989 mit 7,5 %, begleitet von massiven Protesten in der Bevölkerung, in das Abgeordnetenhaus eingezogen. Da gleichzeitig die FDP den Einzug in das Parlament verpasste, konnte die CDU ihre Koalition nicht mehr fortsetzen. Stattdessen kam es zu einer Koalition aus SPD und alternativer Liste. Der regierende Bürgermeister hieß Walter Momper.
Praktische Probleme
Bevor in die Debatte eingetreten werden konnte, galt es jedoch, ein ganz praktisches Problem zu lösen: Im Foyer warteten 20 Rollstuhlfahrer darauf, um an der Debatte als Zuhörer teilnehmen zu können. Dies war jedoch zum damaligen Zeitpunkt aus feuerpolizeilichen Gründen nicht möglich. Auf die Intervention mehrerer Abgeordneter hin entschied der amtierende Parlamentspräsident Wohlrabe (CDU) nach Rücksprache mit dem zuständigen Bausenator Nagel (SPD), dass jeweils zwei Rollstuhlfahrer in der hinteren Reihe des Plenums teilnehmen konnten. Zusätzlich wurde jenen Rollstuhlfahrern, die umsetzbar waren, gestattet, ebenfalls auf den hinteren Bänken Platz zu nehmen.
In der Debatte begründeten dann zunächst die behindertenpolitischen Sprecher der CDU- und der SPD-Fraktion, Vetter und Frohnert, die Großen Anfragen. Sie sprachen sich in ihren Debattenbeiträgen für eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse aus.
Für den Senat beantwortete die damalige Sozialsenatorin Stahmer (SPD) die großen Anfragen. Sie benannte dabei eine Reihe von Themen und sprach sich dafür aus, bei der geplanten Änderung der Bauordnung die Belange der Behinderten in jedem Falle zu berücksichtigen; dies gelte auch für den Altbaubestand.
Stahmer nahm Stellung
Die Bewerbung West-Berlins für die Olympischen Spiele und die Behindertenolympiade – bekanntermaßen hatte sich Berlin erfolglos für die Olympischen Spiele im Jahre 2000 beworben – sei eine große Herausforderung. Bis dahin, so Stahmer in ihrem Beitrag, müssten überall mobilitätsgerechte Wege und zugängliche Veranstaltungsräume existieren. Immer wieder verwies sie auf das vom Vorgängersenat aufgelegte Programm „Behindertenfreundliches Berlin“. Hieraus entstanden später die Leitlinien für eine behindertengerechte Stadt. Sie nahm ferner zum Telebus und zum behindertengerechten Personennahverkehr Stellung. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass es im Jahre 1989 11.934 Telebusberechtigte gab. Der Zuwendungsbedarf für den Telebus lag im September 1989 nach Angaben Stahmers bei etwas mehr als 1,9 Millionen DM. Die Kosten für die Abrechnung des seit 1987 geltenden Taxicouponsystems lägen zuletzt bei knapp 7 Millionen DM.
In seinem Beitrag kritisierte der Amtsvorgänger Frau Stahmers, Fink (CDU), die schlechten Verdienstmöglichkeiten in Werkstätten für Behinderte. Er sprach sich für einen generellen Grundbetrag von monatlich 100,00 DM aus.
Der Abgeordnete Haberkorn (AL) forderte einen stärkeren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und die gleichzeitige Reduzierung des Telebus-Systems.
Das Original des Plenarprotokolls 11/25 liegt dem Autor vor. Es kann wie alle anderen Plenarprotokolle seit der 11. Wahlperiode auf der Seite des Abgeordnetenhauses von Berlin unter dem Link: „Parlamentsdokumentation“ abgerufen werden. Insgesamt ist die Lektüre höchst interessant und es drängt sich einem der Eindruck auf, es sei nicht übertrieben zu sagen, es hat sich wenig verändert.

