Rauchmelder – was haben Hörgeschädigte zu beachten?

Einsatz falscher Geräte bedeutet Lebensgefahr

von: Berliner Behindertenzeitung

In ganz Deutschland besteht eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Das hat auch einen wichtigen Grund: Rauchmelder retten Leben! Diese wichtigen Geräte, mit denen ein Brand oder Rauchentwicklung frühzeitig erkannt wird, müssen natürlich für alle Menschen ein geeignetes Alarmsignal aussenden. Doch für hörgeschädigte Menschen sind die handelsüblichen Rauchmelder oftmals zu leise, für Gehörlose ist es gar unmöglich das Alarm-Geräusch wahrzunehmen. Daher haben spezielle Unternehmen Rauchmelder eigens für Gehörlose und Schwerhörige entwickelt.

Das Anbringen von Rauchmeldern in Privat- und Mietwohnungen in ganz Deutschland ist Pflicht, um vor Feuer zu schützen. Durch das föderale System in Deutschland gibt es aber keine bundesweiten Vorschriften. Vielmehr gibt es in jedem Bundesland eine andere Gesetzgebung.

In der nächsten Sitzung der Selbsthilfegruppe wird man sich mit folgenden Punkten befassen:

  • Wie funktionieren spezielle Rauchmelder für Gehörlose, hörgeschädigte und schwerhörige Personen?
  • Funkrauchmelder für Hörgeschädigte
  • Rauchmelder für Hörgeschädigte mit Blitzlicht bzw.Lichtsignal
  • Rauchmelder für Hörgeschädigte mit Vibration
  • Wohin hängt man die Rauchmelder?
  • Rauchmelder kaufen – was ist zu beachten?
  • Rauchmelder: wann Batterien wechseln oder denRauchmelder erneuern?
  • Kostenübernahme der Rauchmelder fürHörgeschädigte
  • Krankenkasse bezahlt Rauchmelder – wie geht das?Norbert B. Gillmeister, Sprecher der Oberhaveler Selbsthilfegruppe und Mitglied im Landesvorstand des DSB Brandenburg e.V. – hebt hervor, dass auch zu diesem Thema bei vielen Betroffenen noch Informationsbedarf besteht. Zwar haben bereits Vermieter, Wohnungs- und Hauseigentümer auf die Gesetzeslage reagiert, jedoch ist in vielen Fällen die Versorgung für hörgeschädigte Menschen nicht beachtet worden. Das Bundessozialgericht hat im Juni 2014 entschieden, dass auch Gehörlose sowieso – und hochgradig Schwerhörige Anspruch auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben. Dies umfasst auch Systeme, die zusätzlich mit Licht- oder Vibrationsimpulsen alarmieren.

Schwerhörige jeder Altersgruppe können sich auch an die Selbsthilfegruppe OHV wenden, um dort weitere Informationen über Unterstützungen zu erhalten. Gruppensprecher Norbert B. Gillmeister ist zu erreichen per Telefon oder Fax, 03304/20 58 86 – sowie per Email gillmeister@schwerhoerigen-lvsb.de