Der Fall Kunert schlug große Wellen. Marianne Kunert wurde von Air Berlin entgegen geltendes EU-Recht die Hilfe zum Erreichen der Bordtoilette mittels eines Bordrollstuhls verweigert. Dies hat nun eine Geldbuße für die zweitgrößte Fluggesellschaft in Deutschland zur Folge. Zudem bietet die Fluglinie als Folge des Skandals nun auch auf Kurzstreckenfügen Bordrollstühle an.
Air Berlin hat es amtlich: Da die Fluggesellschaft dem Vorstandsmitglied des Berliner Behindertenverbands, Marianne Kunert, auf einem anvisierten Flug von Berlin nach Palma de Mallorca im März 2013 keinen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen wollte, muss die Fluggesellschaft nunmehr eine Geldbuße zahlen. Dies geht aus einem Schreiben des Luftfahrt-Bundesamtes hervor, dass der Berliner Behindertenzeitung (BBZ) vorliegt. Das Air Berlin damit gegen geltendes EU-Recht verstossen hat, wertete das Luftfahrt-Bundesamt als Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 an. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, jegliche Unterstützung und Hilfe zu gewähren, dass mobilitätseingeschränkte Passagiere an Bord eines Fliegers zu den Toiletten gelangen können. Damit ist auch der Einsatz von Bordrollstühlen gemeint. Air Berlin hielt allerdings derartige Bordrollstühle lediglich auf Langstreckenflügen vor. Auf Kurz- und Mittelstreckenflügen – was ein Flug nach Mallorca ist – hingegen nicht.
Für Marianne Kunert, ist das Schreiben der Luftfahrt-Bundesamts (LBA) „ein großer Sieg gegenüber der Ignoranz einer Fluggesellschaft, die sich selbst 7 Jahre nach in Kraft treten der Verordnung, beharrlich weigerte, behinderte Passagiere den Service zukommen zu lassen, der ihnen zusteht und in der Verordnung festgeschrieben wurde“, so Marianne Kunert. Der skandalöse Fall sorgte zudem dafür, dass Air Berlin nunmehr Bordrollstühle auf all seinen Flügen anbietet, so die Aussage des LBA.
Air Berlin kein Einzelfall
Zwar freut sich Frau Kunert über das verhängte Bußgeld, sieht aber nachwievor Handlungsbedarf. „Es kann nicht sein, dass das Luftfahrt-Bundesamt und dessen Dienstherr, Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bis heute zusehen, dass die EU-Verordnung von einigen Fluggesellschaften nicht gänzlich umgesetzt wird. Hier sehe ich erheblichen Handlungsbedarf, so Marianne Kunert.
Der Berliner Behindertenverband ruft daher alle mobilitätseingeschränkte Passagiere auf, eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einzulegen, wenn ihnen ebenfalls Hilfestellungen verweigert werden. Nur so kann Druck aufgebaut werden, bestehende Diskriminierungen endlich publik zu machen und die Verantwortlichen zum Handeln zu bewegen.