Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung fordert
die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, den Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenze: „Auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf müssen das Recht haben, für eine Ausbildung ihrer Kinder oder einen Urlaub zu sparen. Und es muss auch möglich sein, dass Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, heiraten können, ohne dass das Einkommen eines Partners nahezu komplett verrechnet wird.“
Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, dürfen nicht mehr als 2600 Euro
ansparen, darüber hinausgehende Einkünfte werden auf benötigte
Assistenzleistungen angerechnet. „Sogar Menschen, die einer Erwerbstätigkeit
nachgehen, müssen mit dieser Regelung an der Armutsgrenze leben“, erläutert
Bentele. Nach Ansicht der Beauftragten muss die Abschaffung der Einkommens- und
Vermögensgrenze Bestandteil der in dieser Legislaturperiode anstehenden Reform
der Eingliederungshilfe sein. Das geplante Bundesteilhabegesetz soll Menschen
mit Behinderung insgesamt aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und
ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
In Ihrer Rede fordert die Beauftragte außerdem unabhängige Beratung und
Leistungen wie aus einer Hand, den Abbau von bürokratischen Hürden bei der
Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie die
Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
unter einem Dach.
Die Beauftragte ging zudem auf die Entschädigung von Missbrauchsopfern ein, die
in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen
Leid und Unrecht erfahren haben. „Diese dürfen nicht länger von dem bestehenden
Heimerziehungs-Fonds ausgeschlossen werden. Bis heute gibt es aber keine
Regelung, wie die Opfer von damals entschädigt werden sollen. Ich appelliere
daher an alle Verantwortlichen: Beenden Sie endlich die eklatante
Benachteiligung von Missbrauchsopfern mit Behinderung. Finden Sie endlich eine
gute Lösung für die Betroffenen.“

