Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich als Selbsthilfevereinigung mit ca. 135.000 Mitgliedern seit über 50 Jahren für die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien ein und verfolgt dabei die Leitlinien von Teilhabe und Inklusion, wie sie auch durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) seit 2009 in Deutschland gesetzlich festgeschrieben sind.
Als Selbsthilfeverband, der sich insbesondere für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung einsetzt, möchten wir insbesondere auf den von Ihnen benannten Punkt des barrierefreien Zugangs eingehen. Die Informationsvermittlung durch Medien ist in der jetzigen Zeit von enormer Bedeutung. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung stellt Sprache und auch die Fülle unmittelbar zur Verfügung gestellter Informationen oftmals jedoch eine Barriere dar.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, die vorhandenen Barrieren in Umwelt und Gesellschaft umfassend abzubauen. Eine barrierefreie Umwelt nützt allen Menschen, jedoch sind Menschen mit einer Behinderung darauf in höherem Maße angewiesen. Barrierefreiheit ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für Teilhabe und ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben.
Dem Zugang zu Information und der barrierefreien Kommunikation kommt im täglichen Leben und konsekutiv in der UN-Konvention insgesamt ein großer Stellenwert zu. Es wird verlangt, dass Information und Kommunikation die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen aufnehmen. Dazu gehört auch die Leichte Sprache. Durch sie können Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung gestellt werden, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Auch Massenmedien in privater Trägerschaft sollten daher die Leichte Sprache anwenden müssen. Grundlegende Informationen, wie etwa Nachrichten, müssen Menschen in Leichter Sprache darüber informieren, was in der Welt passiert.
Es gibt für die Leichte Sprache bereits viele Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Im Bundesgebiet haben sich im Anschluss an das erste „Büro für Leichte Sprache“ der Lebenshilfe Bremen im Verlauf von mittlerweile rund 20 Jahren weitere Dienstleister etabliert. Diese bilden heute das „Netzwerk Leichte Sprache e. V.“, das allgemeine Regeln für Leichte Sprache veröffentlicht und Zugang zu Übersetzungsbüros besitzt. Nicht zuletzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013 einen Ratgeber zu Leichter Sprache herausgegeben; in 2014 wurde dieser aktualisiert. Es sind daher für alle Medienanbieter Ansprechpartner vorhanden und ein Rückgriff auf die Regelwerke für eine entsprechend barrierefreie Aufbereitung von Informationen ohne weiteres möglich.
In Bezug auf die kommerzielle Kommunikation bedeutet Barrierefreiheit jedoch auch, dass eindeutig sichtbar gemacht wird, wann unabhängige Inhalte übermittelt werden und wann Werbung erscheint. Diese Abgrenzung ist für viele Menschen – nicht nur für Menschen mit einer geistigen Behinderung – oftmals kaum mehr möglich und die Kennzeichnung käme allen Verbrauchern zu Gute.
